Anl. 1 ARR 2014

ARR 2014 - Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Gliederung/Inhalt von SonderrichtlinienMuster

Ausgangslage und Motive des Förderungsgebers

Nationale und EU-rechtliche Rechtsgrundlagen

Regelungsziele, (quantitative und qualitative) Indikatoren, Evaluierung

Beschreibung der förderbaren Leistung und der Förderungswerber, Anführung der Förderungsart, Förderungshöhe (Maximal- bzw. Minimalbeträge)

Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, Eigenleistung, Mitteilungspflicht über sonstige Förderungen gem. § 17, Befähigung des Förderungswerbers gem. § 18, Allgemeine Förderungsbedingungen gem. § 24 Abs. 2, besondere Förderungsbedingungen gem. § 24 Abs. 1 Z 12Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, Eigenleistung, Mitteilungspflicht über sonstige Förderungen gem. Paragraph 17,, Befähigung des Förderungswerbers gem. Paragraph 18,, Allgemeine Förderungsbedingungen gem. Paragraph 24, Absatz 2,, besondere Förderungsbedingungen gem. Paragraph 24, Absatz eins, Ziffer 12

Katalog der förderbaren und nicht förderbaren Kosten, Pauschalen

Allfällige Abwicklungsstelle, Prüfung des Förderansuchens, erforderliche Unterlagen (insbes. Leistungs-, Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan), Förderungsentscheidung und -gewährung, Förderungsangebot/Förderungsvertrag, Inhalt des Förderungsvertrages (insbes. Beschreibung der förderbaren Leistung, Melde- und Berichtspflichten des Förderungsnehmers, sonstige Auflagen und Bedingungen der Förderung, Auszahlungen, Abrechnungen, Datenverarbeitung, Rückforderungsgründe, Auskunftspflichten, Verzinsung, Gerichtsstand etc.)

Unterlagen zum Nachweis (Belege, Sachbericht, zahlenmäßiger Nachweis), Kontrolle, Auszahlung und Evaluierung

Befristung

In Kraft seit 25.05.2018 bis 31.12.9999
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