Begründung: Die Kläger sind zu je 1/3 grundbücherliche Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Auf Grund des Vertrages vom 24. 9. 1994 erwarb die beklagte Partei von Ing. Harald K***** Eigentum am restlichen Drittel dieser Liegenschaft. Die beklagte Partei und Ing. Harald K***** unterfertigten am 24. 9./4. 10. 1999 einen Übergabsvertrag, mit dem eine Rückübereignung des angeführten Liegenschaftsanteiles erfolgen sollte. Die grundbücherliche Einverleibung des Eigen... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Aktenstand hatte ein am 7.Dezember 1995 verstorbener Erblasser am 29.Mai 1993 bei der beklagten Sparkasse ein anonymes Wertpapierdepot mit dem Verrechnungskonto Nr 558 355 4 eröffnet, über das er mit dem von der beklagten Partei ausgestellten Wertpapierbuch mit der Bezeichnung „Wertpapierkassakonto Nr 764 355 4“ samt Losungswort verfügen konnte. Auf dieses Wertpapierdepot erheben einerseits die beiden Kläger als Geschwister des Erblassers und andererseits sei... mehr lesen...
Norm: ZPO §22 ff ZPO § 22 heute ZPO § 22 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 22 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.2002
Rechtssatz:
Die Benennung des Auktors (Vormanns, Urhebers) nach den §§... mehr lesen...
Norm: ZPO §22 ff ZPO § 22 heute ZPO § 22 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 22 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.2002
Rechtssatz: Im Verfahren nach den §§ 22 ff ZPO genügt die Behauptung, im... mehr lesen...
Norm: ABGB §366 A ABGB §375 ZPO §22 ff ABGB § 366 heute ABGB § 366 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 375 heute ABGB § 375 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9. Dezember 1947 geborene Techniker Johann A des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB. und des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9. Dezember 1947 geborene Techniker Johann A des Vergehens des schweren Betruges nach Paragraphen 146, 147, Absatz 2, StGB. und des Vergehens der Veruntreuung nach Paragraph 133, Absatz 2, StGB. schuldig ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. Juni 1935 geborene, zuletzt beschäftigungslose Viktor A des Verbrechens des Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. Juni 1935 geborene, zuletzt beschäftigungslose Viktor A des Verbrechens des Betrugs nach Paragraphen 146, 147, Absatz 3, StGB und des Vergehens des Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Urteilsspruchs hat er in Wien I. mi... mehr lesen...
Norm: StPO §21 StPO §22 StPO § 21 heute StPO § 21 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 21 gültig von 31.12.1975 bis 31.12.2007 StPO § 22 heute ... mehr lesen...
Norm: StGB §12 C StPO §22 StPO §281 Abs1 StPO §290 Abs1 StGB § 12 heute StGB § 12 gültig ab 01.01.1975 StPO § 22 heute StPO § 22 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §22 ZPO § 22 heute ZPO § 22 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 22 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.2002
Rechtssatz: Ein Fall des § 22 ZPO (Auktorenbenennung) liegt nur dann vor, ... mehr lesen...
Norm: StPO §22 StPO §224 StPO §281 Z2 StPO §281 Z3 StPO § 22 heute StPO § 22 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 22 gültig von 31.12.1975 bis 31.12.2007 StPO § 224 gültig von 31.12.1975 bis... mehr lesen...
Die von der beklagten Partei gegen das Urteil des Prozeßgerichtes eingebrachte Berufung wurde von ihr noch vor der Vorlage des Aktes an das Berufungsgericht auf Grund einer außergerichtlichen Einigung mit der klagenden Partei zurückgezogen. Das Urteil wurde aber auch von der Finanzprokuratur, die sich am erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligt hatte, unter Bezugnahme auf § 1 Abs. 3 ProkuraturG. angefochten. Während sich die Akten noch beim Prozeßgericht befanden, kam es infolge... mehr lesen...
Das Erstgericht hat sämtliche vier Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig erkannt, die Wohnung Graz, H.straße geräumt zu übergeben. Das Berufungsgericht hat der Berufung des Erst- und der Zweitbeklagten nicht Folge gegeben, wohl aber der Berufung des Dritt- und des Viertbeklagten und die gegen sie gerichtete Räumungsklage abgewiesen. Die Abweisung der Klage gegen den Dritt- und Viertbeklagten wird damit begrundet, daß diese keine Mietrechte an der Wohnung behaupten, sondern nur g... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IIc2 ABGB §375 ZPO §22 ABGB § 372 heute ABGB § 372 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 375 heute ABGB § 375 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...