Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 23.05.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") zu W148 2000440-1, als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr Mag. XXXX! Sie sind seit 17.10.2008 Geschäftsführer der XXXX Kapitalanlage GmbH (in der Folge: XXXX KAG), einer konzessionierten Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 24.10.2013, BMVIT-631.540/1361-III/FBW/2012, entschied die belangte Behörde, dass die Beschwerdeführerin als "Inhaberin des Einzelunternehmens XXXX [...] dafür einzustehen [habe], dass von [i]hrem Unternehmen aus am 13.11.2012, 11:53 eine E-Mail, somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die von [i]hrem Unternehmen angebotenen Produkte/Dienstleitun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der XXXX GmbH (in Folge: die Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer der römis... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt verantwortlicher Beauftragter der XXXX (in Folge: Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 11.04.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt verantwo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 08.05.2013, zugestellt am 23.05.2013 (Beschwerdeführer zu 1.) und am 21.05.2013 (Beschwerdeführer zu 2.), lautet: römisch eins.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 08.05.2013, zugestellt am 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 08.05.2013, zugestellt am 17.05.2013 (Beschwerdeführer zu 1.) und am 21.05.2013 (Beschwerdeführer zu 2.), lautet: römisch eins.1 Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA), Integrierte Aufsicht, vom 08.05.2013, zugestellt am 17.05... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 14.05.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Bereich Integrierte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Bereich Integrierte Aufsicht, zugestellt am 14.05.2013, richtet sich gegen den Beschwerdeführer als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Bereich Integrierte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Das angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer XXXX, zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer derXXXX GmbH (in Folge:die Gesellschaft), als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: Das angefochtene Straferkenntnis vom 13.05.2013 richtet sich gegen den Beschwerdeführer römisch 40 , zum Entscheidungszeitpunkt Geschäftsführer derXXXX Gmb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: XXXX) vom 27.03.2013, GZ: XXXX erging nachfolgender
Spruch: an den Beschwerdeführer XXXX XXXX: 1.1. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: römisch 40 ) vom 27.03.2013, GZ: römisch 40 erging nachfolgender
Spruch: an den Beschwerdeführer römisch 40 XXXX: I. Sie sind seit XXXXGeschäftsführer der XXXX (in Folge a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 27.03.2013, GZ: XXXX erging nachfolgender
Spruch: an den Beschwerdeführer XXXX: 1.1. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 27.03.2013, GZ: römisch 40 erging nachfolgender
Spruch: an den Beschwerdeführer XXXX: I. Sie sind seit XXXX Geschäftsführer der XXXX (in Folge auch "XXXX"), einer konzessionie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), gerichtet an den Beschwerdeführer, vom 08.01.2013 lautet: "Sie sind seit 15.06.2007 Vorstand der XXXX mit der Geschäftsanschrift XXXX "Sie sind seit 15.06.2007 Vorstand der römisch 40 mit der Geschäftsanschrift römisch 40 I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) als nach außen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), gerichtet an den Beschwerdeführer, vom 08.01.2013 lautet: "Sie sind seit 17.09.2008 Vorstand der I-AG mit der Geschäftsanschrift YYYY I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) als nach außen vertretungsbefugtes Organ folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Funk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), gerichtet an den Beschwerdeführer, vom 08.01.2013 lautet: "Sie sind seit 17.09.2008 Vorstand der I-AG mit der Geschäftsanschrift Y I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) als nach außen vertretungsbefugtes Organ folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Funktio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), gerichtet an den Beschwerdeführer, vom 08.01.2013 lautet: "Sie sind seit 17.09.2008 Vorstand der I-AG mit der Geschäftsanschrift Y Wien I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) als nach außen vertretungsbefugtes Organ folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Fu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), gerichtet an den Beschwerdeführer, vom 08.01.2013 lautet: "Sie sind seit 17.09.2008 Vorstand der I-AG mit der Geschäftsanschrift Y I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) als nach außen vertretungsbefugtes Organ folgendes zu verantworten: römisch eins. Sie haben in dieser Funktio... mehr lesen...