Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt ins Bundesgebiet ein und brachte hier am 02.05.2023 einen Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes ein. 2. Zuvor stellte er am 14.04.2023 auch in Italien einen solchen Antrag. Diesem Verfahren entzog sich der BF durch die Weiterreise nach Österreich, wobei er sich per Bus ins Bundesgebiet begab. 3. Am XXXX 2023 leitete die Dublin-Abteilun... mehr lesen...