Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Vorverfahren: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), die damals noch den Namen XXXX führte, begehrte am XXXX .2010 in Österreich Asyl. Dieser Antrag wurde mit dem Bescheid des Bundesasylamts vom XXXX .2011 ab- und die BF aus dem österreichischen Bundesgebiet in den Kosovo ausgewiesen. Der Asylgerichtshof gab ihrer dagegen erhobenen Beschwerde nicht Folge, sodass die Ausweisung ab XX... mehr lesen...