Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Die XXXX GmbH (im Folgenden: "Beschwerdeführerin") ist mit Guthaben auf folgenden bei der HETA ASSET RESOLUTION AG (in weiter Folge "HETA"), vormals Hypo Alpe-Adria-Bank International AG, geführten Konten Gläubigerin der HETA: Konto mit der Kontonummer XXXX in Höhe von EUR XXXX , Konto mit der Kontonummer XXXX in Höhe von EUR XXXX sowie Konto mit Kontonummer XXXX in Höhe von EUR XXXX jeweils zum Stichtag 01.03.2015 (... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Die XXXX S.A. (im Folgenden: S.A.) ist mit einem Nominalbetrag von EUR 1.812.500,- (= 18.125 Stück à Nominale EUR 100) Gläubigerin der EUR XXXX Vorzugsobligation der HYPO ALPE-ADRIA (Jersey) Ltd. (ISIN: XXXX ). I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0044-AWV/2016, stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Die XXXX (im Folgenden: I GmbH) ist mit einem Nominalbetrag von EUR 600.000,- (=6.000 Stück à Nominale EUR 100) Gläubigerin der EUR XXXX Vorzugsobligation der HYPO ALPE-ADRIA (Jersey) Ltd. (ISIN: XXXX). I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0044-AWV/2016, stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwic... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Die XXXX Aktiengesellschaft (im Folgenden: XXXX ) ist mit einem Nominalbetrag von EUR 1.000.000,- (= 10.000 Stück à Nominale EUR 100) Gläubigerin der EUR XXXX Vorzugsobligation der HYPO ALPE-ADRIA (Jersey) Ltd. ( XXXX ). I.2. Mit Mandatsbescheid der FMA vom 10.04.2016, FMA-AW00001/0044-AWV/2016, stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das V... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , entschied die Austro Control (im Folgenden "belangte Behörde") über den Antrag des XXXX (im Folgenden "Beschwerdeführer") auf Bewilligung des Betriebes eines unbemannten Luftfahrzeuges der Klasse 1 wie folgt: "Ihrem Antrag vom XXXX wird stattgegeben und die Betriebsbewilligung für das unbemannte Luftfahrzeug der Klasse 1 gemäß § 24f Luftfahrtgesetz (LFG, BGBl. Nr. 253/1957 idgF) in folgendem Umfang erteilt: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein nigerianischer Staatsangehöriger, reiste im Oktober 2010 illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 16.10.2010 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 27.10.2010, Zl. XXXX, wurde sein Antrag auf internationalen Schutz vom 16.10.2010 bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Absatz 1 i. V.m. § 2 Absatz 1 Z 13 AsylG abgewiesen (Spruc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer reiste 2014 illegal ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz, den das BFA am 10.05.2017 verbunden mit einer Rückkehrentscheidung und der Entscheidung abwies, dass die Abschiebung nach Ägypten zulässig sei, keine Frist für die freiwillige Ausreise bestehe und einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt werde, was dieses Gericht am 06.06.2017 dem Inhalt nach gänzlich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2011 ab. 2. Mit letztem und nunmehr angefochtenem Änderungsbescheid der AMA wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2011 in Höhe von EUR 45.353,20 gewährt. Es wurde eine Rückforderung von EUR 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) vom 30.08.2017 und 31.10.2017 wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 in Höhe von EUR 69.836,43 und für das Ant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) vom 30.08.2017 und 31.10.2017 wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 in Höhe von EUR 69.836,43 und für das Ant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, für das Antragsjahr 2010 in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, für das Antragsjahr 2010 in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, für das Antragsjahr 2010 in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, für das Antragsjahr 2010 in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009 und 2010 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) vom 29.06.2017 wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 59.010,6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009 und 2010 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) vom 29.06.2017 wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 59.010,6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) vom 30.08.2017 und 31.10.2017 wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 in Höhe v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) vom 30.08.2017 und 31.10.2017 wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 in Höhe v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Agrarmarkt Austria (AMA) sprach in mehreren Bescheiden über den Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Gewährung einer Einheitlichen Betriebsprämie für die Antragsjahre 2009, 2010, 2012 und 2013 ab. 2. Mit letzten und nunmehr angefochtenen Änderungsbescheiden der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde, AMA) wurde dem BF eine Einheitliche Betriebsprämie für das Antragsjahr 2009 in Höhe von EUR 38.961,69, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 19.2.2018, U171019-08/MRS, teilte die Abschlussprüferaufsichtsbehörde APAB, Brucknerstraße 8/6, 1040 Wien, in Spruchpunkt 1. der XXXX , in der Folge Zweitbeschwerdeführerin, gemäß § 62 Abs 1 Z 1 APAG mit, gegen die Verletzung der Unabhängigkeitsvorschriften für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemäß § 271 Abs 4 UGB bezogen auf die Prüfung des Jahresabschlusses der XXXX , in der Folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde) vom 12.06.2018 wurden mehrere im Rahmen Operationeller Programme an die XXXX (BF) ausbezahlte Beihilfen im Gesamtausmaß von EUR 407.728,20 zurückgefordert. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Bescheid wurde ausdrücklich ausgeschlossen. 1. Mit angefochtenem Bescheid der Agrarmarkt Austria (belangte Behörde) ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem von der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde im Verfahren betreffend die Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet XXXX wie folgt entschieden: 1. Mit dem von der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführerin) angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde im Verfahren betreffend die Erteilung einer Zulassu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde wie folgt: "I. Der XXXX , FN XXXX , vertreten durch die Geschäftsführer XXXX , geb. XXXX , und XXXX , geb. XXXX , sowie die Prokuristen XXXX , geb. XXXX , XXXX , geb. XXXX und XXXX , geb. XXXX , wird gemäß §§ 4, 12 und 23 i.V.m. Anlage 6 Bundesgesetz über die Marktüberwachung von Funkanlagen (Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz – FMaG 2016) d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde wie folgt: "I. Der XXXX , FN XXXX , vertreten durch die Geschäftsführer XXXX , geb. XXXX , und XXXX , geb. XXXX , sowie die Prokuristen XXXX , geb. XXXX XXXX , geb. XXXX und XXXX , geb. XXXX , wird gemäß §§ 4, 12, 14, 15 und 23 i.V.m. Anlage 1 Bundesgesetz über die Marktüberwachung von Funkanlagen (Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz – FMaG 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit dem 01.05.2015 als Richteramtsanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Aufgrund der mit BGBl. I Nr. 32/2015 kundgemachten und am 11.02.2015 in Kraft getretenen Neuregelung des § 12 GehG wurde der Verrückungsstichtag durch das Besoldungsdienstalter ersetzt. Für die Berechnung des Besoldungsdienstalters wurden daher die Vordienstzeiten erhoben. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 28 iVm den §§ 41 und 36 Abs 2 des Bundesgesetzes über die Marktüberwachung von Funkanlagen (FMaG 2016) die sofortige Rücknahme jeweils eines näher bestimmten Produktes aus nachstehenden "schwerwiegenden formalen Mängeln" auf: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 28 iVm den §§ 41 und 36 Abs 2 des Bundesgesetzes über die Marktüberwachung von Funkanlagen (FMaG 2016) die sofortige Rücknahme jeweils eines näher bestimmten Produktes aus nachstehenden "schwerwiegenden formalen Mängeln" auf: 1. Mit den in Beschwer gezogenen Bescheiden trug die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß... mehr lesen...