Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos Wien vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 1. Mit Beschluss der Stellungskommission des Militärkommandos Wien vom römisch 40 wurde der Beschwerdeführer als für den Wehrdienst tauglich befunden. 2. Mit Schreiben vom XXXX brachte der Beschwerdeführer bei dem Militärkommando Burgenlan... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Baden (im Folgenden: AMS) vom 26.05.2021 wurde gemäß § 38 iVm § 24 Abs. 2 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) der Bezug der Notstandshilfe für den Zeitraum vom 05.07.2016 bis 31.12.2016 widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt und der Beschwerdeführer gemäß § 38 iVm § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe iHv ... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) stellte am 25.05.2022 beim Sozialministeriumservice (im Folgenden: belangte Behörde) einen Antrag auf Vornahme der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ in den Behindertenpass. 2. Nachdem ein fachärztliches Sachverständigengutachten vom 07.03.2022 eingeholt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, VSNR: XXXX , sprach die regionale Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: AMS) aus, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: BF) im Zeitraum XXXX .2023 bis XXXX .2023 gemäß § 38 iVm § 10 AlVG den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe und begründete ihre Entscheidung im Wesentlichen kurz zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der am 07.06.2023 vor dem Arbeitsmarktservice (AMS) Krems (in weiterer Folge belangte Behörde genannt) aufgenommenen Niederschrift, wegen Nichtannahme bzw. Nichtzustandekommen einer zugewiesenen Beschäftigung, gab der Beschwerdeführer im Wesentlichen zu Protokoll, dass er sich im Bereich Fitness und Ernährungsberater, freischaffender Künstler selbstständig machen wolle und daher 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 07.03.2022 – Betreuungsvereinbarung zwischen XXXX (in der Folge als beschwerdeführende Partei „bP“ bezeichnet) und dem AMS XXXX (in der Folge als „AMS“ bzw. belangte Behörde „bB“ bezeichnet) 07.03.2022 – Betreuungsvereinbarung zwischen römisch 40 (in der Folge als beschwerdeführende Partei „bP“ bezeichnet) und dem AMS römisch 40 (in der Folge als „AMS“ bzw. belangte Behörde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX sprach das AMS aus, dass der Bezug der Notstandshilfe durch die Beschwerdeführerin gemäß §§ 38 in Verbindung mit 24 Abs. 2 AlVG im Zeitraum vom XXXX bis XXXX widerrufen beziehungsweise die Bemessung rückwirkend berichtigt und die Beschwerdeführerin gemäß §§ 38 in Verbindung mit 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in Höhe von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.06.2023 sprach das Arbeitsmarktservice Mistelbach (im Folgenden: belangte Behörde, AMS) aus, dass der Beschwerdeführer den Anspruch auf Notstandshilfe im Zeitraum von 14.06.2023 bis 25.07.2023 – verlängert um allfällige Zeiträume des Krankengeldbezugs – gemäß § 38 iVm § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) verloren habe; Nachsicht wurde nicht erteilt. Beg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 13.10.2022 – Antrag auf Arbeitslosengeld von XXXX an AMS 13.10.2022 – Antrag auf Arbeitslosengeld von römisch 40 an AMS 13.10.2022 – Schreiben AMS XXXX (in der Folge „AMS“) an Herrn XXXX 13.10.2022 – Schreiben AMS römisch 40 (in der Folge „AMS“) an Herrn römisch 40 18.10.2022 – Schreiben Pensionsversicherungsanstalt XXXX an AMS XXXX betreffend XXXX 18.10.2022 – S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 06.07.2021 – Antrag des XXXX (in der Folge als beschwerdeführende Partei „bP“ bezeichnet) auf Zuerkennung einer Invaliditätspension bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) 06.07.2021 – Antrag des römisch 40 (in der Folge als beschwerdeführende Partei „bP“ bezeichnet) auf Zuerkennung einer Invaliditätspension bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) 16.09.2021 – Niederschr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: /
Begründung: ,
Entscheidungsgründe: /
Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit E-Mail vom 12.11.2020 über die Plattform XXXX “ folgendes Auskunftsbegehren nach dem Auskunftspflichtgesetz an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht): 1. Der Beschwerdeführer stellte mit E-Mail vom 12.11.2020 über die Pla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 08.08.2023 wurde der Beschwerdeführerin die Notstandshilfe für den Zeitraum vom 27.07.2023 bis 06.09.2023 aberkannt, da sie das Zustandekommen einer ihr zugewiesenen, zumutbaren Beschäftigung als Köchin beim Dienstgeber XXXX ohne triftigen Grund vereitelt habe.
Gründe: für eine Nachsicht der Rechtsfolgen lägen nicht vor beziehungsweise könnten nicht berücksichti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS Traun vom 26.01.2022 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 25 Abs. 2 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz 1994 (AMPFG) zur Zahlung eines Sonderbeitrages zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von EUR 272,48 verpflichtet. Begründend wurde ausgeführt, dass XXXX , Versicherungsnummer XXXX , ... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 12.12.2022 beantragte die Beschwerdeführerin die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung gemäß § 18b ASVG für Zeiten der Pflege ihrer Mutter ab sofort. 1. Mit Antrag vom 12.12.2022 beantragte die Beschwerdeführerin die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung gemäß Paragraph 18 b, ASVG für Zeiten der Pflege ihrer Mutter ab sofort. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid der Pe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin war vom 03.10.2023 bis 28.10.2022 beim Dienstgeber XXXX GmbH in einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis beschäftigt. Vom 29.10.2022 bis 30.10.2022 erhielt sie eine Urlaubsersatzleistung. 1. Die Beschwerdeführerin war vom 03.10.2023 bis 28.10.2022 beim Dienstgeber römisch 40 GmbH in einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis beschäftigt. V... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin beantragte am 20.04.2023 im Wege ihres Rechtsvertreters Akteneinsicht in das Schreiben vom 08.12.2022, worin vermeintliche Dienstpflichtverletzungen gegen sie vorgekommen seien. 2. Mit Schreiben vom 27.04.2023 teilte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin mit, dass ihrem Ersuchen mangels Parteienstellung nicht entsprochen werden könne bzw. kein Recht auf Akteneinsicht bestehe. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 08.07.2022 sprach das Arbeitsmarktservice Linz (im Folgenden mitunter „belangte Behörde") aus, dass die nunmehr beschwerdeführende Partei (im Folgenden mitunter „bP“) gemäß § 11 AlVG für den Zeitraum von 01.07.2022 - 28.07.2022 kein Arbeitslosengeld erhalte und Nachsicht nicht erteilt werde. Begründend wurde nach Anführung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen ausgeführ... mehr lesen...
I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1.0. Feststellungen (Sachverhalt): Das Arbeitsmarktservice XXXX erließ eine als Bescheid bezeichnete mit 21.12.2021 datierte Erledigung auf Grundlage von § 47 Abs. 1 5. Satz AlVG, BGBl. I Nr. 609/1977 idF BGBl. I Nr. 38/2017. Das Arbeitsmarktservice römisch 40 erließ eine als Bescheid bezeichnete mit 21.12.2021 datierte Erledigung auf Grundlage von Paragraph 47, Absatz eins... mehr lesen...
, I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1.0. Feststellungen (Sachverhalt): Das Arbeitsmarktservice XXXX erließ eine als Bescheid bezeichnete mit 04.10.2022 datierte Erledigung auf Grundlage von § 47 Abs. 1 5. Satz AlVG, BGBl. I Nr. 609/1977 idF BGBl. I Nr. 38/2017. Das Arbeitsmarktservice römisch 40 erließ eine als Bescheid bezeichnete mit 04.10.2022 datierte Erledigung auf Grundlage von Paragraph 47, Abs... mehr lesen...
I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1.0. Feststellungen (Sachverhalt): Das Arbeitsmarktservice XXXX erließ eine als Bescheid bezeichnete mit 15.12.2022 datierte Erledigung auf Grundlage von § 47 Abs. 1 5. Satz AlVG, BGBl. I Nr. 609/1977 idF BGBl. I Nr. 38/2017. Das Arbeitsmarktservice römisch 40 erließ eine als Bescheid bezeichnete mit 15.12.2022 datierte Erledigung auf Grundlage von Paragraph 47, Absatz eins... mehr lesen...
, I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1.0. Feststellungen (Sachverhalt): Das Arbeitsmarktservice XXXX erließ eine als Bescheid bezeichnete mit 31.10.2022 datierte Erledigung auf Grundlage von § 47 Abs. 1 5. Satz AlVG, BGBl. I Nr. 609/1977 idF BGBl. I Nr. 38/2017. Das Arbeitsmarktservice römisch 40 erließ eine als Bescheid bezeichnete mit 31.10.2022 datierte Erledigung auf Grundlage von Paragraph 47, Absat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 30.06.2014 – Sachverständigengutachten des Bundessozialamtes für Soziales und Behindertenwesen bezüglich XXXX (in der Folge als „beschwerdeführende Partei „bP“ bezeichnet) 30.06.2014 – Sachverständigengutachten des Bundessozialamtes für Soziales und Behindertenwesen bezüglich römisch 40 (in der Folge als „beschwerdeführende Partei „bP“ bezeichnet) 26.09.2019 – Unfallchirurgische... mehr lesen...