Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 09.04.2024 gab der Beschwerdeführer vom AMS XXXX (im Folgenden: belangte Behörde, AMS) niederschriftlich befragt zum Verdacht des Auslandsaufenthalts an, er habe am 10.10.2023 die Serviceline des AMS angerufen und eine Arbeitsaufnahme für 06.11.2023 bekanntgegeben. Die Arbeitsstelle sei in Deutschland gewesen. Der Beschwerdeführer sei dann am 15.10.2023 nach Deutschland gefahren. Da er vorgehabt habe, sich di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX .2024, VSNR: XXXX , sprach die regionale Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: AMS) gegenüber XXXX , geb. am XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) aus, dass seinem Antrag auf Zuerkennung des Arbeitslosengeldes vom XXXX 2024 gem. § 7 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 iVm. § 12 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) mangels Arbeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX .2024, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX , (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) aus, dass ihr XXXX , geb. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) als Geschäftsführerin der Beitragskontoinhaberin XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) gem. § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen ... mehr lesen...