Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Streitkräfteführungskommandos vom 18.06.2015 wurde der Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages gemäß § 175 Abs. 79 Z 3 des Gehaltsgesetzes 1956 als unzulässig zurückgewiesen. Der Bescheid wurde vom BF nachweislich am 07.07.2015 übernommen. Mit Bescheid des Streitkräfteführungskommandos vom 18.06.2015 wurde der Antrag des B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die nunmehrige Beschwerdeführerin, eine Zivilluftfahrerschule in Kärnten, hatte am 14.02.2014 die Genehmigung von Änderungen in ihrem Betriebshandbuch nach Maßgabe der vorgelegten Unterlagen bei der Austro Control GmbH als zuständige Luftfahrtbehörde beantragt. Gemäß dem Verwaltungsakt fand am 14.05.2014 zwischen Vertretern der Beschwerdeführerin und der nunmehr belangten Behörde eine Besprechung statt, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Verfahrensinhalt: Verfahren vor dem Arbeitsmarktservice (im Folgenden: AMS) Der Beschwerdeführer bezog zuletzt ab 14.01.2014 Arbeitslosengeld (Ordnungszahl des hg. Verfahrensaktes [im Folgenden: OZ] 3). Mit Bescheid des AMS vom 27.06.2014, Zahl: XXXX, wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer den Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in geltender Fassung für den Zeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Verfahrensinhalt Verfahren vor dem Arbeitsmarktservice Die Beschwerdeführerin beantragte am 20.04.2014 Notstandshilfe (Aktenzahl der elektronisch übermittelten Aktenteile [im Folgenden: AZ] 6 S3). Ab 05.05.2014 nahm die Beschwerdeführerin an der Ausbildung zur XXXX teil. Diese gliedert sich in 6 Wochen Vorqualifizierung von XXXX und die Ausbildung von XXXX beinhaltend zwei Praktika in der Zeit von XXXX und XXXX (AZ 4, 5, 9; OZ 3). Ab 05... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 12.4.2012 stellte der Beschwerdeführer einen Mehrfachantrag-Flächen für das Antragsjahr 2012 und beantragte u.a. die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Antragsjahr 2012 für in den Beilagen Flächenbogen und Flächennutzung näher konkretisierte Flächen. Dabei wurde in der Beilage Flächennutzung die Gesamtfläche seines Betriebes mit 16,26 ha angegeben. Der Beschwerdeführer ist zudem Bewirtschafte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die AMA legte dem Bundesverwaltungsgericht mit Schreiben vom 09.12.2014 den Vorlageantrag der beschwerdeführenden Partei vom 13.03.2014 gegen einen als "Abänderungsbescheid - Einheitliche Betriebsprämie 2012" bezeichneten Bescheid der AMA vom 26.02.2014, AZ II/7-EBP/12-120909621 (i.d.Folge nur "Abänderungsbescheid"), vor. Aus den übermittelten Unterlagen ergibt sich Folgendes: Mit Bescheid der AMA vom 28.12.2012, AZ ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Agrarmarkt Austria (AMA) legte dem Bundesverwaltungsgericht am 12.12.2014 den Vorlageantrag der beschwerdeführenden Partei vom 20.03.2014 gegen einen als "Abänderungsbescheid - Einheitliche Betriebsprämie 2012" bezeichneten Bescheid der AMA vom 26.02.2014, AZ II/7-EBP/12-120912825 (Abänderungsbescheid), vor. Aus den übermittelten Unterlagen ergibt sich Folgendes: Mit Bescheid der AMA vom 26.09.2013, AZ II/7-EBP/1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Agrarmarkt Austria (AMA) legte dem Bundesverwaltungsgericht am 12.12.2014 den Vorlageantrag der beschwerdeführenden Partei vom 04.03.2014 gegen einen als "Abänderungsbescheid - Einheitliche Betriebsprämie 2012" bezeichneten Bescheid der AMA vom 26.02.2014, AZ II/7-EBP/12-120915445 (Abänderungsbescheid), vor. Aus den übermittelten Unterlagen ergibt sich Folgendes: Mit Bescheid der AMA vom 26.09.2013, AZ II/7-EBP/1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Agrarmarkt Austria (AMA) legte dem Bundesverwaltungsgericht am 12.12.2014 den Vorlageantrag der beschwerdeführenden Partei vom 04.04.2014 gegen einen als "Abänderungsbescheid - Einheitliche Betriebsprämie 2012" bezeichneten Bescheid der AMA vom 26.02.2014, AZ II/7-EBP/12-120905246 (Abänderungsbescheid), vor. Aus den übermittelten Unterlagen ergibt sich Folgendes: Mit Bescheid der AMA vom 26.09.2013, AZ II/7-EBP/1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 20.05.2014 beantragten Frau XXXX (im Folgenden: die BF) die Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte für eine Schlüsselkraft als Studienabsolventin gemäß § 12b Z 2 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG). Diesem Antrag war die Arbeitgebererklärung des potentiellen Arbeitgebers, Herrn XXXX mit dem Unternehmen "XXXX" angeschlossen, wonach die BF in diesem Unternehmen für Tätigkeiten "Akquise für Neukunden und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit Bescheid vom 25.09.2014 ausgesprochen, dass von der nunmehrigen Beschwerdeführerin, der XXXX (im Folgenden auch kurz: "BF") auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von 1.300 Euro an die SGKK zu entrichten sei. 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Agrarmarkt Austria (AMA) legte dem Bundesverwaltungsgericht den Vorlageantrag der beschwerdeführenden Partei vom 05.03.2014 gegen einen als "Abänderungsbescheid - Einheitliche Betriebsprämie 2012" bezeichneten Bescheid der AMA vom 26.02.2014, AZ II/7-EBP/12-120911109 (in der Folge "Abänderungsbescheid") vor. Aus den übermittelten Unterlagen ergibt sich Folgendes: Mit Bescheid der AMA vom 26.09.2013, AZ II/7-EBP/12-... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die AMA legte dem Bundesverwaltungsgericht den Vorlageantrag der beschwerdeführenden Partei vom 13.05.2014 gegen einen als "Abänderungsbescheid - Einheitliche Betriebsprämie 2008" bezeichneten Bescheid der AMA vom 29.04.2014, AZ II/7-EBP/08-121338232 (i. d. Folge nur "Abänderungsbescheid"), vor. Aus den übermittelten Unterlagen ergibt sich Folgendes: Mit Bescheid der AMA vom 30.10.2013, AZ II/7-EBP/08-120008111, wurde ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die AMA legte dem Bundesverwaltungsgericht den Vorlageantrag der beschwerdeführenden Partei vom 06.05.2014 gegen einen als "Abänderungsbescheid - Einheitliche Betriebsprämie 2008" bezeichneten Bescheid der AMA vom 29.04.2014, AZ II/7-EBP/08-121338135 (i. d. Folge nur "Abänderungsbescheid"), vor. Aus den übermittelten Unterlagen ergibt sich Folgendes: Mit Bescheid der AMA vom 30.10.2013, AZ II/7-EBP/08-120009966, wurde ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die AMA legte dem Bundesverwaltungsgericht den Vorlageantrag der beschwerdeführenden Partei vom 08.05.2014 gegen einen als "Abänderungsbescheid - Einheitliche Betriebsprämie 2008" bezeichneten Bescheid der AMA vom 29.04.2014, AZ II/7-EBP/08-121338330 (i. d. Folge nur "Abänderungsbescheid"), vor. Aus den übermittelten Unterlagen ergibt sich Folgendes: Mit Bescheid der AMA vom 30.10.2013, AZ II/7-EBP/08-120009910, wurde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der angefochtene Bescheid in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom XXXX, richtet sich gegen die beschwerdeführende Partei XXXX (in Folge: BP1) und enthält folgenden
Spruch: 1. Der angefochtene Bescheid in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom römisch 40 , richtet sich gegen die beschwerdeführende Partei römisch 40 (in Folge: BP1) und enthält folgenden
Spruch: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin stellte am 19.06.2013 einen Antrag auf Notstandshilfe. Dieser wurde mit Bescheid des AMS Wien Dresdner Straße vom 03.07.2013 (1. Bescheid) mangels Notlage abgewiesen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass das anrechenbare Einkommen des Lebensgefährten den Anspruch auf Notstandshilfe übersteige. Die Beschwerdeführerin stellte am 09.07.2013 erneut einen Antrag auf Notstandshilfe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin stellte am 19.06.2013 einen Antrag auf Notstandshilfe. Dieser wurde mit Bescheid des AMS Wien Dresdner Straße vom 03.07.2013 (1. Bescheid) mangels Notlage abgewiesen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass das anrechenbare Einkommen des Lebensgefährten den Anspruch auf Notstandshilfe übersteige. Die Beschwerdeführerin stellte am 09.07.2013 erneut einen Antrag auf Notstandshilfe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin stellte am 19.06.2013 einen Antrag auf Notstandshilfe. Dieser wurde mit Bescheid des AMS Wien Dresdner Straße vom 03.07.2013 (1. Bescheid) mangels Notlage abgewiesen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass das anrechenbare Einkommen des Lebensgefährten den Anspruch auf Notstandshilfe übersteige. Die Beschwerdeführerin stellte am 09.07.2013 erneut einen Antrag auf Notstandshilfe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 02.01.2013 übergab die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) im Rahmen einer persönlichen Vorsprache einen auf die Gewährung von Pensionsvorschuss gerichteten Formularantrag. 1. Am 02.01.2013 übergab die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) der regionalen Geschäftsstelle römisch 40 des Arbeitsmarktservice (im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als OÖGKK) hat mit Bescheid vom 23.07.2014 ausgesprochen, dass die Fa. XXXX aufgrund ihrer Dienstgebereigenschaft verpflichtet ist, für den Lehrling XXXX für den Zeitraum 1.2.2012 bis 6.2.2012 allgemeine Beiträge iHv 31,61 Euro, Sonderbeiträge iHv 5,27 Euro und Beiträge zur Mitarbeitervorsorge iHv 2,47 Euro zu entrichten hat. 1. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) übermittelte der regionalen Geschäftsstelle Spittal an der Drau des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) am 18.12.2013 eine elektronische Arbeitslosenmeldung, in der er sich als arbeitssuchend meldete und im Wesentlichen zusammengefasst angab, während der letzten zwei Jahre bzw. seit der letzten Arbeitslosigkeit bei der Firma XXXX im Zeitraum von Febr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 20.12.2013 gab die zuständige Mitarbeiterin der regionalen Geschäftsstelle Spittal an der Drau des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) an den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) einen Formularantrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld aus. In dem von der belangten Behörde auszufüllenden Feld findet sich eine Anmerkung, aus der hervorgeht, dass dieser Antrag dem Arbeitsmarktservice bis s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 18.06.2012 wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) das Antragsformular auf Arbeitslosengeld ausgegeben. Darauf ist vermerkt, dass der Antrag bei der belangten Behörde am 27.06.2012 um 09:15 Uhr persönlich abzugeben ist. Punkt 11) behandelt die Frage eines bestehenden Anspruches auf Kündigungsentschädigung bzw. auf eine Ersatzleistung für Urlaubsentgelt, wobei letzteres durch Ankreuzen des entspre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer hielt auf seinem Betrieb auf Basis der Daten der Rinderdatenbank im Kalenderjahr 2013 eine Reihe potenziell prämienfähiger Rinder. Mit angefochtenem Bescheid vom XXXX betreffend Rinderprämien 2013 wurden dem Beschwerdeführer für das Antragsjahr 2013 Rinderprämien in Höhe von EUR 1.820,90, bestehend aus der Mutterkuhprämie für sieben Kühe und eine Kalbin, gewährt. Mit angefochtenem Beschei... mehr lesen...