Entscheidungen zu § 14 VwGVG

Bundesverwaltungsgericht

1.075 Dokumente

Entscheidungen 811-840 von 1.075

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121656-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121658-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121661-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121665-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121666-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121668-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121670-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121671-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121673-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121674-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121675-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121677-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121683-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121687-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121690-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121693-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121695-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121696-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121702-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121703-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121704-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121705-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121706-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121707-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121708-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121709-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121710-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121712-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121713-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121716-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

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