Entscheidungen zu § 14 VwGVG

Bundesverwaltungsgericht

1.075 Dokumente

Entscheidungen 781-810 von 1.075

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121403-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121413-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121470-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121485-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121503-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121505-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121515-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121516-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121540-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121549-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121560-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121561-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121575-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121577-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121579-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121588-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121617-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121619-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121623-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121624-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121625-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121627-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121629-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121630-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121640-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121641-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121642-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121653-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121654-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/4 W221 2121655-1

Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt und Feststellungen: römisch eins. Sachverhalt und Feststellungen: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/ Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. römisch eins.1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.11.2016

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