Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservices Krems vom 06.03.2015 wurde im Spruchpunkt A des bekämpften Bescheides gemäß § 38 iVm § 10 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 16.02.2015 bis 29.03.2015 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservices Krems vom 06.03.2015 wurde im Spruchpunkt A des bekämpften Bescheides gemäß Paragraph 38, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservices Wien Dresdner Straße (im Folgenden: Arbeitsmarktservice) vom 16.03.2015 wurde im Spruchpunkt A) der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 A) der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe gemäß Paragraph 38, in Verbindung mit Paragraph 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) idgF für den Zeitraum vom 12.02.2015 bis zum 05.03.2015 ausgesprochen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Neunkirchen vom 16.12.2014 wurde der Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld gem. § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) idgF für den Zeitraum vom 01.12.2014 bis 11.01.2015 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Neunkirchen vom 16.12.2014 wurde der Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld gem. Paragraph 10, Arbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 23.02.2015 wurde im Spruchpunkt A) der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe gem. § 38 iVm § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) idgF für den Zeitraum vom 02.01.2015 bis 26.02.2015 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid vom 23.02.2015 wurde im Spruchpunkt A) der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe gem. Paragraph 38, in Verbindung mit Paragraph 10, Arbeitslosen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer XXXX (= Bf) erhielt im Herbst 2014 ein Schreiben des Arbeitsmarktservice XXXX (= AMS), wonach er am 11.02.2015 ein Vorstellungs- und Informationsgespräch bei der Emmausgemeinschaft zu absolvieren hätte. 1. Der Beschwerdeführer römisch 40 (= Bf) erhielt im Herbst 2014 ein Schreiben des Arbeitsmarktservice römisch 40 (= AMS), wonach er am 11.02.2015 ein Vorstellungs- und Informationsgespräch be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservices Melk vom 10.02.2015 wurde im Spruchpunkt A) der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG idgF für den Zeitraum vom 26.01.2015 bis 08.03.2015 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde - nach Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen - ausgeführt, dass der Beschwerdeführer die ihm zugewiesene und zumutbare Beschäftigung als H... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.02.2015 wurde im Spruchpunkt A) der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe gem. § 38 iVm § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) idgF für den Zeitraum vom 04.02.2015 bis 12.03.2015 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid vom 13.02.2015 wurde im Spruchpunkt A) der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe gem. Paragraph 38, in Verbindung mit Paragraph 10, Arbeitslosen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit Bescheid vom 22.12.2014 ausgesprochen: 1. Die XXXX GmbH (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP") gem. § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet wird, die von der Salzburger Gebietskrankenkasse mit Beitragsabrechnung vom 11.06.2014 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von 168.095,42 Euro an die Salzburger Gebi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 09.01.2015 fand am Akademischen Gymnasium Salzburg eine Schulkonferenz statt, in der über das Verhalten des Beschwerdeführers in der Schule, insbesondere über von ihm im Online Nachrichtendienst "WhatsApp" in einem Audio-File getätigten Äußerungen, beraten bzw. gesprochen wurde. Als Ergebnis dieser Konferenz, in der auch der Vater des mj. Beschwerdeführers als dessen Vertreter gehört wurde, entschied diese dahing... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Marokko, gelangte illegal in das österreichische Bundesgebiet und stellte am 11.11.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. Zu seiner Person liegt eine EURODAC-Treffermeldung hinsichtlich einer erkennungsdienstlichen Behandlung vom 04.11.2011 in Italien vor. Im Verlauf seiner Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes vom 17.11.20... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die XXXX, vertreten durch Schwarz Schönherr Rechtsanwälte KG, Parkring 12, 1010 Wien, in der Folge als Antragstellerin bezeichnet, beantragte beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen - BASG, Traisengasse 5, 1200 Wien, in der Folge belangte Behörde genannt, die Zulassung der Arzneispezialität XXXX gemäß §§ 10 Abs 1 und 15 iVm 20 AMG. Die römisch 40 , vertreten durch Schwarz Schönherr Rechtsanwälte KG, Parkring 12, 1010 Wien, in der Folge als Antr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit Bescheid vom 03.11.2010, LSA 094-2/75-10, widerrief die Austro Control GmbH die Examinerberechtigungen des Beschwerdeführers "gemäß Zivilluftfahrtpersonalverordnung 2006 Anlage 1, JAR-FCL 1.030 iVm § 4 Abs 1 Zivilluftfahrtpersonalverordnung 2006 (ZLPV 2006, BGBl II 205/2006 idgF) iVm § 32 Luftfahrtgesetz iVm § 43 Luftfahrtgesetz" Spruchpunkt I.) und schloss die aufschiebende Wirkung der Berufung gemäß § 64 Abs. 2 AVG aus (Spruchpunkt II.). römisch eins. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid vom 12.05.2014 widerrief die Austro Control GmbH die von ihr mit Bescheid vom 23.04.2012 der Beschwerdeführerin erteilte Autorisierung zur flugmedizinischen Sachverständigen gemäß "ARA.MED.250 (a) (5) und (6), ARA.GEN 355 (b) (1) MED.A.025 (d) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) beauftragte mit Verfahrensanordnung vom 01.02.2013 die Wiener Börse AG (im Folgenden: belangte Behörde) als Börseunternehmen gemäß § 66 Abs. 9 BörseG 1989 mit der Überprüfung von Gründen für den Widerruf der Zulassung zum geregelten Mark in Bezug auf sämtliche von der Beschwerdeführerin begebenen Finanzinstrumente. Unt... mehr lesen...