Entscheidungen zu § 18 WAG 2007

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Erkenntnis 2018/10/1 W107 2164605-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 01.06.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF1") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! I. Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstra... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 01.10.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/10/1 W107 2164609-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 01.06.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF4") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! I. Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX ) AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsst... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 01.10.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/10/1 W107 2164613-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 01.06.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF2") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! I. Sie waren von XXXX bis XXXX Vorstand der XXXX ) AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verw... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 01.10.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/10/1 W107 2164709-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 01.06.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF3") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! I. Sie waren von XXXX bis XXXX Vorstand der XXXX ) AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verw... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 01.10.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/4/30 W148 2162211-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde von XXXX richtet sich gegen das Straferkenntnis der FMA vom 21.04.2017, dessen
Spruch: lautet: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit 01.05.2005 Vorstand der XXXX, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX und seit 02.12.2013 als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 2 VStG für sämtliche Verwaltungsstrafverfahren bestellt. Sie haben in dieser Funktion zu verantworten, dass die XXXX AG... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.04.2018

Entscheidungen 1-5 von 5

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