Norm: VVG §1VVG §3
Rechtssatz: Die Vollstreckungsbehörde schreitet bei der Eintreibung einer nach § 174 ForstG verhängten Geldstrafe und der Verfahrenskosten des Verwaltungsstrafverfahrens nach § 3 VVG nicht selbst als betreibende Partei oder Partei kraft Amtes, sondern namens des im konkreten Fall anspruchsberechtigten Rechtsträgers ein. Anmerkung 0000021 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1VVG §1VVG §3
Rechtssatz: Bei der Eintreibung von nach § 174 ForstG verhängten Geldstrafen wird die Vollstreckungsbehörde organisatorisch und funktionell in Vollziehung des Forstgesetzes für den Bund tätig. Das als betreibende Partei auftretende Land Vorarlberg ist daher nach § 7 Abs 1 EO nicht Berechtigte aus den der Exekution als Titel zugrunde liegenden Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch und Berufungsbesche... mehr lesen...
Norm: SchUG §13 Abs1SchVV §1
Rechtssatz: Die Aufzählung der Schulveranstaltungen in § 1 der Schulveranstaltungsverordnung ist erschöpfend. Entscheidungstexte 10 ObS 2030/96v Entscheidungstext OGH 20.08.1996 10 ObS 2030/96v Veröff: SZ 69/183 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106471 Dokumen... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist seit 5.September 1975 grundbücherliche Alleineigentümerin der EZ 916 II KG Hötting, bestehend aus dem Grundstück Nr.1248. In den Jahren 1967 oder 1968 beschlossen die damaligen Eigentümer der Grundstücke 1247, 1248 und 1249, alle KG Hötting, ein Grundzusammenlegungsverfahren durchzuführen, damit jeder der drei Eigentümer seinen Grund für Bauzwecke benützen könne. Dies war beim damaligen Zustand der Parzellen deshalb unmöglich, weil sie riemenförmig war... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 4.5.1959, Zl. VI-1129/1959, erteilte der M*** DER STADT I*** (Antragsgegnerin) dem nunmehrigen Antragsteller nach Durchführung einer mündlichen Bauverhandlung am 1. April 1959 gemäß § 15 der Innsbrucker Bauordnung und § 54 der Garagenordnung die Baubewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses mit Lagerhalle und angebauter Kleingarage auf seinem Grundstück 1818 KG Hötting nach Maßgabe des genehmigten Planes; in Punkt 2. des Spruches verfügte die Behörde,... mehr lesen...
Norm: AVG §59 Abs1VVG §1
Rechtssatz: Ein Bescheid entspricht dem Gesetz (§ 59 Abs 1 AVG) nur dann, wenn er so bestimmt gefaßt ist, daß er im Wege der Vollstreckung zwangsweise durchgesetzt werden kann. Nur die im
Spruch: angeordnete Rechtsfolge ist gegebenenfalls vollstreckbar; sie muß daher entsprechend bestimmt sein. Eine allgemeine Verweisung auf die Verhandlungsschrift genügt nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AVG §58BStG §18VVG §1
Rechtssatz: Mit einer Auflage zu einem begünstigenden Verwaltungsakt auferlegte Grundabtretungsverpflichtungen sind ihrem Wesen nach Enteignungsmaßnahmen; hiebei bildet allerdings die auferlegte Verpflichtung, auf Verlangen der Behörde zu einem späteren Zeitpunkt Grund in das öffentliche Gut abzutreten, nur den Titel für den späteren Eigentumsübergang, der erst durch die freiwillige Erfüllung oder die zwangsweise Vol... mehr lesen...
Norm: AVG §59 Abs1VVG §1
Rechtssatz: Im Vollstreckungsverfahren kommt die Durchführung eines formellen Ermittlungsverfahrens (in dem der Leistungsinhalt des Bescheides erst präzisiert wird) grundsätzlich nicht in Betracht. Dieses Bestimmtheitserfordernis gilt auch für Nebenbestimmungen eines Bescheides, insbesondere für Auflagen. So reicht die bloße Bezugnahme auf die Lage vor der Straßenfluchtlinie auch nicht annähernd zur Bestimmung der abzut... mehr lesen...
Norm: AVG §58VVG §1
Rechtssatz: Unter Auflagen werden belastende Nebenbestimmungen verstanden, die einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügt werden; sie bilden mit dem begünstigenden Verwaltungsakt eine untrennbare Einheit. Werden Auflagen erteilt, steht es im Belieben des Einschreiters, ob er von den durch den begünstigenden Verwaltungsakt ihm eingeräumten Rechten Gebrauch macht. Tut er dies aber, hat er auch die Auflagen zu erfüllen. Sie ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art87 Abs2DVV 1960 §1DVV 1960 §2GehG §18JN §31 VI
Rechtssatz: Über die Zuerkennung der Belastungszulage entscheidet kein Senat, sondern der Präsident des OLG als "nachgeordnete Dienstbehörde" im Sinne der §§ 1 und 2 DVV 1960. Der OGH ist zu einer Delegierungsverfügung in dieser Sache weder als Dienstgericht noch in einer anderen richterlichen Funktion berechtigt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AbgEG 1951 allgAbgEO §83VVG 1950 §1VVG 1950 §3
Rechtssatz: Die Marktgemeinde St. Johann im Pongau (Salzburg) ist zwecks Einbringung der von ihr beschlossenen Gemeindeabgaben, zu denen auch Wasserbezugsgebühren gehören, bei Gericht nicht unmittelbar antragsberechtigt, sondern nur die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Ein Rückstandsausweis über eine Gemeindeabgabe muß dem § 12 AbgEG 1951 entsprechen, damit er auch ein Exekutionstitel im Si... mehr lesen...
Norm: DVVerwalterG §1VerwalterG 1946 §6 Abs3ZPO §190 D8
Rechtssatz: Bedeutung einer verwaltungsbehördlichen Wiederaufnahme über ein Genehmigungsverfahren für inzwischen ausgesprochene Kündigung. Entscheidungstexte 4 Ob 70/54 Entscheidungstext OGH 19.10.1954 4 Ob 70/54 Veröff: Arb 6087 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...