Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Sohn der in Polen geborenen Beschwerdeführerin nahm am 22.03.2021 an der Schuleinschreibung und dem standardisierten Test MIKA-D an der Volksschule XXXX (im Folgenden: gegenständliche Schule) teil. Er wurde aufgrund mangelhafter Sprachkompetenz an der gegenständlichen Schule als außerordentlicher Schüler aufgenommen. 2. Einlangend am 06.07.2021 zeigte die Beschwerdeführerin gegenüber der Bildungsdirektion für Wien (im Folgenden:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 22.06.2020 zeigte die Erstbeschwerdeführerin den häuslichen Unterricht für den Zweitbeschwerdeführer im Schuljahr 2020/2021 an. 2. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 01.07.2020 untersagte die belangte Behörde mit Spruchpunkt 1 die Teilnahme des Zweitbeschwerdeführers am häuslichen Unterricht. Mit Spruchpunkt 2 ordnete die belangte Behörde an, dass der Zweitbeschwerdeführer seine Schulpflicht im Schuljahr 2020/2021 an e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/2018 die öffentliche Volksschule XXXX als außerordentliche Schülerin in der Klasse 1b. 1. Die Erstbeschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2017/2018 die öffentliche Volksschule römisch 40 als außerordentliche Schülerin in der Klasse 1b. Am 31.08.2018 zeigten die Erziehungsberechtigten die Teilnahme der erst Beschwerdeführerin am Unterricht an einer ... mehr lesen...