Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 23. August 2019 zeigten die Beschwerdeführer die Teilnahme ihres am XXXX geborenen Sohnes am Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht im Schuljahr 2019/2020 an. Dazu legten sie seine Schulbesuchsbestätigung der öffentlichen Volksschule XXXX in XXXX Wien vom 28. Juni 2019 vor. Diese Schulbesuchsbestätigung weist im Pflichtgegenstand "Deutsch, Lesen, Schreiben" ein "nicht beurteilt" auf und die Feststellung, dass der Sohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2018/19 die achte Klasse (8b-Klasse) des XXXX (im Folgenden: Schule). 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2018/19 die achte Klasse (8b-Klasse) des römisch 40 (im Folgenden: Schule). 2. Am 24.04.2019 entschied die Klassenkonferenz, dass die Beschwerdeführerin die letzte Schulstufe der besuchten Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen hat. Begründ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) erhob am 31.07.2018 Beschwerde gegen den Bescheid des Landesschulrates für Oberösterreich (im Folgenden: belangte Behörde) vom 16.07.2018, GZ. A3-705-3/3-2018, zugestellt am 17.07.2018 (im Folgenden: angefochtener Bescheid), mit dem ausgesprochen wurde, dass der Sohn der BF wegen der negativen Beurteilung im Pflichtgegenstand "Schnittkonstruk... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz der 8. B-Klasse des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums in XXXX Wien, XXXX, vom 19.04.2018 wurde erklärt, dass der Beschwerdeführer die letzte Schulstufe der von ihm besuchten Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen habe, da er in den Pflichtgegenständen Latein, Griechisch, Biologie und Umweltkunde, Physik und Spanisch ein "Nicht Genügend" e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 13.10.2016, GZ. I-26092/2-2016, entschied der Landesschulrat für Niederösterreich über den Widerspruch der mj. Antragstellerin, vertreten durch ihren Vater, vom 12.09.2016 dahingehend, dass die Antragstellerin nicht zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe der besuchten Schulart berechtigt sei. In der
Begründung: wurde nach Wiedergabe des Sachverhalts und Zitierung d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 13.10.2016, GZ. I-26092/2-2016, entschied der Landesschulrat für Niederösterreich über den Widerspruch der mj. Antragsstellerin, vertreten durch ihren Vater, vom 12.09.2016 dahingehend, dass die Antragsstellerin nicht zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe der besuchten Schulart berechtigt sei. In der
Begründung: wurde nach Wiedergabe des Sachverhalts und Zitierung... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt 1. Am 2. Juli 2015 entschied die Klassenkonferenz des Bundegymnasiums und Bundesrealgymnasiums für XXXX in Klagenfurt, dass der Sohn der Beschwerdeführer zum Aufsteigen in die 4. Klasse nicht berechtigt ist, weil er in den Pflichtgegenständen Deutsch, Englisch, Geographie und Mathematik jeweils mit "Nicht genügend" beurteilt wurde. 1. Am 2. Juli 2015 entschied die Klassenkonferenz des Bundegymnasiums und Bundesrealgymnasiums f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der am XXXX geborene und damit eigenberechtigte Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2014/2015 den fünften und damit letzten Jahrgang der Höheren Lehranstalt für Elektrotechnik, Ausbildungsschwerpunkt Energietechnik und industrielle Elektronik in XXXX. 1. Der am römisch 40 geborene und damit eigenberechtigte Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2014 aus 2015, den fünften und damit letzten Jahrgang der Hö... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach der Landesschulrat für Steiermark gemäß § 25 Abs. 1 i.V.m. § 71 Abs. 2, 4 und 6 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) aus, dass die am XXXX geborene Beschwerdeführerin zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe (3. Klasse) an der von ihr besuchten Schulart (Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium XXXX ) nicht berechtigt sei. 1. Mit dem angefochtenen Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Entscheidung vom 09.07.2015 entschied die Klassenkonferenz der 4AHGK an der Höheren Technischen Bundeslehranstalt 1, 4020 Linz, Goethestraße 17, dass der Beschwerdeführer zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht berechtigt sei, weil er im Pflichtgegenstand "Entwurf" mit "Nicht genügend" beurteilt worden sei und die Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 lit. c Schulunterrichtgesetz (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Stadtschulrates für Wien vom 10.07.2015, Zl. 350.019/0006-kanz3/2015, wurde der Widerspruch des Erstbeschwerdeführers gegen die Entscheidung der Klassenkonferenz der XXXX der Berufsschule für Bürokaufleute in XXXX Wien, XXXX, betreffend die Nichtberechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe der von seiner volljährigen Tochter (Zweitbeschwerdeführerin) besuchten Schulart wegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die am XXXX geborene Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2014/2015 die erste Klasse (5. Schulstufe) des BG/BRG XXXX. 1. Die am römisch 40 geborene Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2014 aus 2015, die erste Klasse (5. Schulstufe) des BG/BRG römisch 40 . 2. Am 7. und 8. September 2015 trat die Beschwerdeführerin zu Wiederholungsprüfungen in den Pflichtgegenständen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Stadtschulrates für Wien vom 17.07.2015, Zl. 200.002/0246-AHS/2015, mit dem der Widerspruch der Beschwerdeführer gegen die Entscheidung der Klassenkonferenz einer näher bezeichneten Schule vom 24.06.2015 betreffend die Nichtberechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe der vom mj. Sohn der Beschwerdeführer besuchten Schulart abgewiesen wurde. 2. Der S... mehr lesen...