Begründung: I. Feststellungen: römisch eins. Feststellungen: Die Entscheidung der Klassenkonferenz des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums XXXX vom 27.06.2024 wurde dem volljährigen Beschwerdeführer am 28.06.2024 ausgehändigt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Widerspruch. Die Entscheidung der Klassenkonferenz des Bundes-Oberstufenrealgymnasiums römisch 40 vom 27.06.2024 wurde dem volljährigen Beschwerdeführer am 28.06.2024 ausgehändigt. Dagegen erhob der Beschwerdefü... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 05.07.2024 wurde ausgesprochen, dass die Schülerin XXXX gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht berechtigt sei, da die Schülerin die Note „Nicht genügend“ in den Pflichtgegenständen „Englisch“ und „Mathematik“ erhalten habe. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 05.07.2024 wurde ausgesprochen, dass die Schülerin römi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der minderjährige Beschwerdeführer (im Folgenden: BF1) besuchte im Schuljahr 2023/24 die Klasse 1a der Mittelschule XXXX (im Folgenden: Schule). 1. Der minderjährige Beschwerdeführer (im Folgenden: BF1) besuchte im Schuljahr 2023/24 die Klasse 1a der Mittelschule römisch 40 (im Folgenden: Schule). 2. Am 28.06.2024 entschied die Klassenkonferenz der besuchten Klasse, dass der BF1 gemäß § 25 Schulunterri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 27.06.2024 wurde ausgesprochen, dass die Schülerin XXXX gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht berechtigt sei, da die Schülerin die Note „Nicht genügend“ in den Pflichtgegenständen „Deutsch“, „Französisch“ und „Unternehmensrechnung“ erhalten habe. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 27.06.2024 wurde ausgesprochen, ... mehr lesen...