Mit vier Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 11. Oktober 1995 wurde der Mitbeteiligte in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß vier als Lkw-Lenker beschäftigte Arbeitnehmer der Gesellschaft an näher bezeichneten Tagen im Juni 1995 eingesetzt waren, wobei jeweils auf der Tagesdiagrammscheibe näher bezeichnete Angaben gefehlt h... mehr lesen...
Index: E3R E05205000E3R E07204010E3R E0720402060/04 Arbeitsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art15 Abs2;31985R3821 Kontrollgerät im Strassenverkehr Art13;AZG §28 Abs1b Z2 idF 1994/446;KFG 1967; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/11/0063
96/11/0064
96/11/0065
Rechtssatz: Der S... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz iVm § 10 Abs. 1 Z. 4 FrG abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß nach der auch auf den Angaben des Beschwerdeführers beruhenden Aktenlage dieser seit dem 5. September 1991 wegen 18 Übertretungen nach dem Kraftfahrgesetz und der Straßenverkehrsordnung bestraft worden sei. Davon habe ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;KFG 1967;
Rechtssatz: Sieben verwaltungsstrafrechtliche Übertretungen kraftfahrrechtlicher Art auf Grund mangelnder Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit eines Kfz sind keinesfalls als geringfügig anzusehen (hier beruhen die Schäden am Kfz des Bf auf den Folgen eines Autounfalles und der Unterlassung deren Rep... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020399.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Aufgrund des Beschwerdevorbringens im Zusammenhalt mit der vom Beschwerdeführer vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 3. März 1994 wurde der Taxilenkerausweis des Beschwerdeführers gemäß § 13 Abs. 1 iVm § 6 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 951/1993 (BO 1994), auf die Dauer von 18 Monaten zurückgenomme... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §13 Abs1;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;KFG 1967 §66;
Rechtssatz: Die Wertungskriterien der "Vertrauenswürdigkeit" iSd § 6 Z 3 BetriebsO 1994 einerseits und der "Verkehrszuverlässigkeit" iSd § 66 KFG andererseits können nicht gleichgesetzt werden (Hinweis E 15.6.1994, 92/03/0223). European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 9. März 1993 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 3. Dezember 1992 auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit des Beschwerdeführers abgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei seit Anfang 1988 in 36 Fällen wegen "Verkehrsübertretungen" bestraft worden. Die Verwaltungsübertretungen beträfen vor allem "die Unterlassu... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;KFG 1967 §66; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/15 92/03/0223 1 Stammrechtssatz Aus § 36 Abs 3 BetriebsO 1986 ergibt sich - auch wenn in dieser Bestimmung darauf Bezug genommen wird, daß der Taxilenkerausweis ungültig werde und abgeliefert werden müsse, wenn die Lenkerberechtigung entzogen wird - k... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020254.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. August 1992 wurde der von der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach am 2. Dezember 1969 ausgestellte Taxilenkerausweis des Beschwerdeführers für die Dauer von fünf Jahren ab dem 6. Mai 1992 wegen Fehlens der Vertrauenswürdigkeit zurückgenommen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, mit der der Beschwerdeführer beantragt, den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes kostenpflichtig au... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;BetriebsO 1986 §32;BetriebsO 1986 §36 Abs3;KFG 1967 §66;
Rechtssatz: Aus § 36 Abs 3 BetriebsO 1986 ergibt sich - auch wenn in dieser Bestimmung darauf Bezug genommen wird, daß der Taxilenkerausweis ungültig werde und abgeliefert werden müsse, wenn die Lenkerberechtigung entzogen wird - keine "Koppelung" in der W... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. November 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 75a Abs. 1 lit. a KFG 1967 das Lenken von Motorfahrrädern verboten und in sinngemäßer Anwendung des § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß dieses Verbot bis zur behördlichen Feststellung der Wiedererlangung seiner gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Motorfahrrädern zu gelten habe. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, mit der der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §66;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litd;KFG 1967 §75a Abs1 lita;
Rechtssatz: Die dem Gutachten zugrundegelegte Untersuchung des Bf durch die Universitätsklinik für Psychiatrie erbrachte ein im Befund im Detail beschriebenes Erscheinungsbild des Bf, aus psychopathologischer Sicht im Ductus verlangsamt, umständlich, zeitweise vorbeire... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020225.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020288.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 26. März 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967 sowie mehrerer Übertretungen des EGVG für schuldig befunden und hiefür bestraft. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wurde mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 5. Oktober 1992 als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: wurde unter anderem darauf verwiesen, daß der erste Zustellversuch hinsichtlich des... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;KFG 1967;VwRallg;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/10/0228 E 21. Jänner 1994
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020298.X0... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020247.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Für den Beschwerdeführer wurde am 23. Jänner 1990 von der Bundespolizeidirektion Villach ein Kraftfahrzeug der Type "Chrysler Voyager 3 L" zum Verkehr zugelassen. Mit Bescheid vom 15. Februar 1992 forderte das Finanzamt Villach für den Steuerzeitraum Jänner 1990 bis September 1990 und Oktober 1990 bis September 1991 Kraftfahrzeugsteuer in der Höhe von S 5.670,-- nach und begründete dies damit, daß das Fahrzeug zwar zunächst als "Kleinbus" zugelassen worden sei, es sich aber um ein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;KfzStG;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß für den Bereich der Kraftfahrzeugsteuer mangels eigener Begriffsbestimmungen auf die besonderen, das Kraftfahrwesen regelnden Rechtsvorschriften zurückzugreifen ist (Hinweis E 21.12.1964, 100/64; E 1.3.1967, 926/66). Eu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/10/02 AW 90/11/0073 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Entziehung der Lenkerberechtigung - Nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ist davon auszugehen, daß der Beschwerdeführer derzeit nicht verkehrszuverlässig ist (Übertretungen nach § 99 Abs 1 StVO - sog. Alkoholdelikte) und... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/10/02 AW 90/11/0073 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Entziehung der Lenkerberechtigung - Nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ist davon auszugehen, daß der Beschwerdeführer derzeit nicht verkehrszuverlässig ist (Übertretungen nach § 99 Abs 1 StVO - sog. Alkoholdelikte) und... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §66;KFG 1967 §73;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde kann sowohl die Verkehrsunzuverlässigkeit eines Lenkers mit einer anderen bestimmten Tatsache als die Erstbehörde begründen, als auch den Entziehungsgrund insofern auswechseln, als sie etwa die Lenkerberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzieht, während di... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob gegen den oben genannten Bescheid Beschwerde ohne Unterschrift eines Rechtsanwaltes und mit dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Gleichzeitig beantragte er "vorläufige Hemmung des Vollzuges bis zur Entscheidung". Dieser Aufschiebungsantrag ist unzulässig. Wie sich aus dem Zusammenhang des § 30 Abs. 1 und 2 VwGG ergibt, setzt ein zulässiger Aufschiebungsantrag eine zulässige Beschwerde voraus. Derzeit liegt aber infolge mehrerer Mängel noch kei... mehr lesen...