Entscheidungen zu § 48 Abs. 2 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Erkenntnis 2001/11/23 2000/02/0256

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Juli 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung des Zulassungsbesitzers nach außen Berufener des KFZ mit einem näher bestimmten Kennzeichen unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 7. Jänner 1998, zugestellt am 2. Februar 1998, innerhalb der Frist von zwei Wochen bekanntzugeben, wer dieses KFZ am 7. November 1997 um 16.45 Uhr an einem näher bezeichnet... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.11.2001

RS Vwgh 2001/11/23 2000/02/0256

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §48 Abs2;
Rechtssatz: Die Formulierung der Lenkeranfrage in der Einzahl ist im Hinblick auf § 48 Abs. 2 zweiter Satz KFG 1967 richtig und unmissverständlich, weil zu einem bestimmten Zeitpunkt eben nur eines der auf ein Wechselkennzeichen zugelassenen Kraftfahrzeuge gelenkt werden darf. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.11.2001

RS Vwgh 2001/11/23 2000/02/0256

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §48 Abs2;
Rechtssatz: Es ist allein Sache des Zulassungsbesitzers, welches der mit einem Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge zu einem bestimmten Zeitpunkt verwendet wird. Es kann daher keinen vernünftigen Zweifel daran geben, dass die auf einen bestimmten Zeitpunkt und auf ein nach dem Kennzeichen (dem für die Beschreibung eines bestimmten KFZ di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.11.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/10 90/03/0162

1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 5. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer, geb. 13.12.1953, schuldig erkannt, er habe am 8. August 1988 im Zeitraum zwischen 14.15 Uhr und 14.40 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der X-gasse in Weiz vor dem Haus Nr. 5 insofern vorschriftswidrig abgestellt, als der Pkw mit dem rechten Hinterrad am Gehsteig vor dem Haus X-gasse Nr. 5 abgestellt gewesen sei. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.04.1991

RS Vwgh 1991/4/10 90/03/0162

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §48 Abs2;StVO 1960 §8 Abs4;VStG §44a lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/03/0199
Rechtssatz: Das Fahrzeug, mit dem die Übertretung der StVO begangen wurde, ist bei Zuweisung eines Wechselkennzeichens mit der bloßen Angabe des Kennzeichens iSd § 44 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.04.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/29 90/05/0006

Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wies die Wiener Landesregierung die Berufung des Beschwerdeführers gegen ein erstinstanzliches Straferkenntnis als unbegründet ab. Gegenstand dieses Straferkenntnisses war eine Bestrafung des Beschwerdeführers wegen des Abstellens eines Pkw ohne behördliches Kennzeichen auf öffentlichem Gemeindegrund. Gegen den Beschwerdeführer war wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 16 Abs. 2 lit. a des Gebrauchsabgabegesetzes, in der Fassung der Novelle... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.05.1990

RS Vwgh 1990/5/29 90/05/0006

Index: L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: GebrauchsabgabeG Wr 1966 §16 Abs2 lita idF 1987/041;KFG 1967 §48 Abs2;
Rechtssatz: Auch im Falle des Vorhandenseins eines Wechselkennzeichens ist die Tatbestandsmäßigkeit einer Verwaltungsübertretung nach §16 Abs 2 lit a Wr GebrauchabgabeG erfüllt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:19900... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1990

RS Vwgh 1988/2/19 87/11/0159

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §47 Abs7;KFG 1967 §48 Abs2;KFG 1967 §57 Abs8;
Rechtssatz: Es liegt im Wesen der Zuweisung eines Wechselkennzeichens, dass jeweils nur EIN Kfz unter Mitnahme des einheitlichen Zulassungsscheines benützt werden darf, sowie dass auch die Abnahme des einheitlichen Zulassungsscheines wegen der Mängel eines der Kraftfahrzeuge die rechtmäßige Benützung auch des anderen - nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1988

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