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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §103 Abs2;Rechtssatz
Die Formulierung der Lenkeranfrage in der Einzahl ist im Hinblick auf § 48 Abs. 2 zweiter Satz KFG 1967 richtig und unmissverständlich, weil zu einem bestimmten Zeitpunkt eben nur eines der auf ein Wechselkennzeichen zugelassenen Kraftfahrzeuge gelenkt werden darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000020256.X02Im RIS seit
19.02.2002