1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde, in Abänderung eines Bescheides der belangten Behörde vom 19. April 2024, dem Antrag der mitbeteiligten Partei auf näher genannte Auskünfte aus der Zulassungsevidenz gemäß § 47 Abs. 2a KFG 1967 Folge gegeben und ausgesprochen, dass die belangte Behörde die beantragten Auskünfte zu erteilen habe. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde, in Abänderung eines Bescheides der belangten Behörde vom 19. April 2024, dem Antrag der mitbeteiligten Partei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §47 Abs2a VwGG §30 Abs2 KFG 1967 § 47 heute KFG 1967 § 47 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 KFG 1967 § 47 gültig von 06.11.2023 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde, in Abänderung eines Bescheides der belangten Behörde vom 24. April 2024, dem Antrag der mitbeteiligten Partei auf näher genannte Auskünfte aus der Zulassungsevidenz gemäß § 47 Abs. 2a KFG 1967 Folge gegeben und ausgesprochen, dass die belangte Behörde die beantragten Auskünfte zu erteilen habe. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde, in Abänderung eines Bescheides der belangten Behörde vom 24. April 2024, dem Antrag der mitbeteiligten Partei... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §47 Abs2a; KFG 1967 § 47 heute KFG 1967 § 47 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 KFG 1967 § 47 gültig von 06.11.2023 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2023 ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §47 Abs2a; KFG 1967 § 47 heute KFG 1967 § 47 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 KFG 1967 § 47 gültig von 06.11.2023 bis 23.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2023 ... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 1. Februar 2011 wies der Landeshauptmann von Niederösterreich einen Antrag der beschwerdeführenden Partei vom 3. Dezember 2010 auf Bekanntgabe der Halter von insgesamt 13 Fahrzeugen mit näher bezeichneten Kennzeichen aus der Zulassungsevidenz ab. Begründend wurde nach Wiedergabe des Verwaltungsgeschehens und der Berufung ausgeführt, die beschwerdeführende Partei sei ein privates Unternehmen in S., das von einem weiteren Unternehmen, der P., ... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde, den damit vorgelegten Unterlagen und aus dem von der belangten Behörde zur Einsicht vorgelegten Verwaltungsakt ist zu entnehmen, dass der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers folgendes Schreiben vom 24. November 2010 an die Bundespolizeidirektion Linz gerichtet hat (Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof): "Ich ersuche um Auskunft, für wen der PKW mit dem Kennzeichen L-…. zum Verkehr zugelassen ist und bei welcher Versicherungsanstalt für die... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: KFG 1967 §47 Abs2a;KHVG 1987 §31a Abs4;VwRallg; KFG 1967 § 47 heute KFG 1967 § 47 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 KFG 1967 § 47 gültig von 06.11.2023 bis 2... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2; KFG 1967 §47 Abs2a; KFG 1967 § 103 heute KFG 1967 § 103 gültig ab 01.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2023 KFG 1967 § 103 gültig von 07.03.2019 bis 29.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2019 ... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 24. Mai 2007 wies der Landeshauptmann von Oberösterreich den Antrag des Beschwerdeführers vom 23. Mai 2005 auf Bekanntgabe des Zulassungsbesitzers eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Fahrzeuges aus der Zulassungsevidenz gemäß § 47 Abs. 2a KFG 1967 ab. Mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 24. Mai 2007 wies der Landeshauptmann von Oberösterreich den Antrag des Beschwerdeführers vom 23. Mai 2005 auf Bekanntgabe des Zulassungsbes... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 2. Oktober 2001 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Auskunftserteilung über Zulassungsbesitzer näher bezeichneter Kraftfahrzeuge abgewiesen. In der Begründung: führte der Landeshauptmann von Steiermark aus, dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Auskunftserteilung über Zulassungsbesitzer näher bezeichneter Kraftfahrzeuge sei von der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung mit Bescheid vom 3. Mai 2001 w... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: GewO 1994 §249;KFG 1967 §47 Abs1;KFG 1967 §47 Abs2a;
Rechtssatz: Allein aus dem Umstand, dass die Beschwerdeführerin über eine Berufsberechtigung zur Ausübung des in § 249 GewO 1994 umschriebenen Berufsbildes des Berufsdetektives verfügt, ist noch kein rechtliches Interesse an der Erlangung der Auskunft über den Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges ableitb... mehr lesen...