Entscheidungen zu § 4 Abs. 7a KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

72 Dokumente

Entscheidungen 61-72 von 72

TE Vwgh Erkenntnis 2002/6/28 2002/02/0021

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. November 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 23. Mai 2000 um 21.57 Uhr ein dem (deutschen) Kennzeichen nach näher bestimmtes Sattelzugfahrzeug mit Auflieger in Grieß am Brenner an einer näher bezeichneten Stelle auf der A 13 gelenkt, obwohl die Summe des Gesamtgewichtes sowie die Summe der Achslasten von 40.000 kg überschritten worden sei, da das Sattelkraftfahrzeug ein Gewicht von ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.06.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2000/1/26 99/03/0275

Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 7a KFG 1967 mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) bestraft, weil er als handelsrechtlicher Geschäftsführer "und daher gemäß § 9 VStG Verantwortlicher" einer näher bezeichneten Gesellschaft mbH, die Zulassungsbesitzerin eines jeweils nach dem Kennzeichen bes... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.2000

RS Vwgh 2000/1/26 99/03/0275

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999030275.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1999/5/26 99/03/0054

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 22.02.1998 um/von 22.53 bis Uhr als Lenker des Sattel-Kfz, Kennzeichen (D), in Ebbs, Grenzübergang Kiefersfelden, A 12 Inntalautobahn, in Richtung Österreich 1. das Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl die Summe der Gesamtmasse, bei Sattel-Kfz abzüglich der größeren der höchsten zul. Sattellasten beider Fahrzeuge, wenn diese gleich sind, eine dieser Sattellasten... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1999

RS Vwgh 1999/5/26 99/03/0054

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1995/162;KFG 1967 §4 Abs7a idF 1997/I/103;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Übertretungen des § 101 Abs 1 lit a KFG (idF der 18ten KFG-Novelle) und des § 4 Abs 7a KFG (idF der 19ten KFG-Novelle) werden zwei verschiedene Tatbilder verwirklicht, die einander nicht ausschließen, weil jedes für sich allein und beide gleichzeiti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/4 97/03/0030

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 5. September 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. Jänner 1996 um 19.10 Uhr als Lenker "den Kraftwagenzuges mit den Kennzeichen ..." in Salzburg am Grenzkontrollposten Saalbrücke, Zollamtsplatz in Richtung Salzburg fahrend in Betrieb genommen, ohne sich in zumutbarer Weise davon zu überzeugen, daß die Beladung des Kraftfahrzeuges den Vorschriften entspricht, weshalb die Summe der Gesamtgewichte vo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.07.1997

RS Vwgh 1997/7/4 97/03/0030

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §4 Abs7a;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Beim Vorwurf der Übertretung gemäß § 102 Abs 1 KFG (hier: iVm § 4 Abs 7a KFG) muß im
Spruch: des Straferkenntnisses auch angeführt werden, welche bestimmte Vorschrift des KFG oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen V im Einzelfall verletzt wurde (hier: § 101 Abs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/10/23 96/03/0177

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 102 Abs. 1 iVm § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 mit einer Geldstrafe von S 1.500,-- bestraft, weil er am 4. August 1995 um 23.13 Uhr "mit dem Sattelzugfahrzeug Kennzeichen xxx (NL), einen Sattelanhänger in Osttirol auf der Drautalbundesstraße (B 100) bei Strkm 142,3, Höhe Zollamtsplatz Arnbach, gezogen und dabei durch Beladung das höchstzulässige Gesamtgewicht des Sattelzugfah... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.1996

RS Vwgh 1996/10/23 96/03/0177

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §1 Abs1 lita;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §2 Z32;KFG 1967 §4 Abs7 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;
Rechtssatz: Aus § 2 KFG, § 4 Abs 7 Z 1 KFG und § 4 Abs 7a KFG ergibt sich, daß nicht nur ein Sattelkraftfahrzeug, sondern auch ein Sattelzugfahrzeug der Beschränkung des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes unterliegt, wobei zu den das Gesamtgewicht des Sattelzug... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/16 93/03/0254

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. Juni 1993 gegen 16.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW und einen dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger auf der B 181 Achenseestraße von der Hinterriß kommend bis auf die Höhe der Grenzkontrollstelle in Achenkirch gelenkt, ohne sich in zumutbarer Weise vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, daß das von ihm zu lenkende Kraftfahrzeug und der mit diesem zu z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.03.1994

RS Vwgh 1994/3/16 93/03/0254

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §4 Abs7a idF 1990/458;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Bei einem Gesamtgewicht von 42.000 kg wird die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte eines Kraftwagens mit Anhänger - dieses ist wiederum aus § 4 Abs. 7a KFG 1967 abzuleiten - überschritten und liegt somit ein tatbildmäßiges Verhalten iSd § 102 Abs.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1994

RS Vwgh 1994/3/16 93/03/0254

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: AVG §39 Abs2;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §4 Abs7a;MEG 1950;
Rechtssatz: Der Umstand allein, daß das zulässige Gesamtgewicht um exakt 4000 kg überschritten wurde, ist kein Indiz für einen Funktionsfehler einer Waage, der die Behörde zu weiteren amtswegigen Ermittlungen verpflichtet. European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1994

Entscheidungen 61-72 von 72

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten