RS Vwgh 1994/3/16 93/03/0254

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Veröffentlicht am 16.03.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz
95/02 Maßrecht Eichrecht

Norm

AVG §39 Abs2;
KFG 1967 §102 Abs1;
KFG 1967 §4 Abs7a;
MEG 1950;

Rechtssatz

Der Umstand allein, daß das zulässige Gesamtgewicht um exakt 4000 kg überschritten wurde, ist kein Indiz für einen Funktionsfehler einer Waage, der die Behörde zu weiteren amtswegigen Ermittlungen verpflichtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993030254.X03

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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