Entscheidungen zu § 20 Abs. 4 KFG 1967

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-15 von 15

TE UVS Tirol 2008/10/23 2008/K3/1846-1

Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Landeshauptmann von Tirol den Antrag des Herrn A. G. (im Spruch: unterlief diesbezüglich offensichtlich ein Irrtum, zumal der Antragsteller dort mit Dr.med. H. P. angeführt ist) auf Erteilung einer Bewilligung zum Anbringen von Warnleuchten mit blauem Licht und Folgetonhorn für den privaten PKW der Marke XY, Fahrzeugidentifikationsnummer XY, Kennzeichen XY, gemäß § 20 Abs 4 und 5 lit b iVm § 22 Abs 5 KFG ab.   Dieses Ansuchen wurde vom Antragsteller i... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 23.10.2008

RS UVS Tirol 2008/10/23 2008/K3/1846-1

Rechtssatz: Der Umstand, dass der First Responder ?als Ersthelfer vor Ort insbesondere bei Unfällen und medizinischen Notfällen mit schweren und lebensbedrohlichen Verletzungen und akuten Erkrankungen? tätig wird (und dies nach Ansicht des Berufungswerbers eine Gleichstellung mit den in § 20 Abs 5 lit i KFG angeführten Hebammen rechtfertigen würde) vermag nichts daran zu ändern, dass der Kreis der freipraktizierenden Hebammen ausdrücklich im Gesetz angeführt ist, während demgegenüber die T... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 23.10.2008

TE UVS Burgenland 2005/11/09 003/10/05094

Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Landeshauptmann von Burgenland den Antrag der Berufungswerberin vom 01 04 2005 auf Bewilligung der Anbringung einer Warnleuchte mit blauem Licht auf einem Kraftfahrzeug gemäß § 20 Abs 4 und Abs 5 lit i KFG ab. Begründend führte die erstinstanzliche Behörde aus, dass bei der Bewilligung von Blaulicht zur Vermeidung einer Reizüberflutung der Kraftfahrer grundsätzlich restriktiv vorzugehen wäre. Im Hinblick auf die Notwendigkeit der Erhaltung der Wirksa... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 09.11.2005

RS UVS Burgenland 2005/11/09 003/10/05094

Rechtssatz: Aus den Regelungen des KFG ist in ihrer Zusammenschau zweifelsfrei erkennbar, dass der Gesetzgeber die Genehmigung der Anbringung von Warnleuchten mit blauem Licht auf bestimmten Fahrzeugen an zahlreiche, durchaus nicht immer leicht zu erbringende Voraussetzungen gebunden hat. Grund dafür ist die Aufrechterhaltung einer möglichst großen Wirksamkeit der Effizienz dieser Warneinrichtung. Die Verwendung von "Blaulicht" entbindet von der Einhaltung zahlreicher Verkehrsvorschriften ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 09.11.2005

TE UVS Steiermark 2005/10/06 30.2-149/2004

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber eine Übertretung des § 33 Abs 1 iVm § 20 Abs 4 KFG zur Last gelegt und hiefür gemäß § 134 Abs 1 KFG eine Geldstrafe in der Höhe von ? 110,-- (2 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gemäß § 64 VStG wurde als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens erster Instanz ein Betrag von ? 11,-- vorgeschrieben. Gegen diese Entscheidung wurde rechtzeitig die Berufung eingebracht und im Wesentlichen vorgebracht, dass ihm f... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 06.10.2005

RS UVS Steiermark 2005/10/06 30.2-149/2004

Rechtssatz: Die Bewilligungspflicht nach § 20 (Abs 4) KFG, betreffend andere als die im § 14 Abs 1 bis 7, in den §§ 15 bis und 17 bis 19 und in den Abs 1 bis 3 angeführten Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler oder anderen Lichtfarben, besteht unabhängig von der Typengenehmigung, Einzelgenehmigung oder Änderungsgenehmigung des Kraftfahrzeuges gemäß den §§ 28, 31, 33 oder 34 KFG. Die Bewilligung nach § 20 KFG ist eine nicht dingliche Genehmigung, die ausschließlich ad personam erteilt und... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 06.10.2005

TE UVS Steiermark 2005/08/17 30.16-93/2004

Mit dem oa Straferkenntnis wurden dem Berufungswerber in seiner Funktion als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der Fa. A  GmbH. mit Sitz in B, A, diese ist Zulassungsbesitzerin des am 27.04.2004 um 15:15 Uhr auf der Ennstalstraße B 320 bei Strkm. 38,25 in der Gemeinde G von C O gelenkten Sattelkraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen (Anhänger) nachstehende Verstöße gegen kraftfahrrechtliche Vorschriften zur Last gelegt: So habe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 17.08.2005

RS UVS Steiermark 2005/08/17 30.16-93/2004

Rechtssatz: Als Übertretung nach § 14 Abs 2 KFG wurde vorgehalten, dass am Sattelkraftfahrzeug Tagfahrleuchten angebracht waren, welche gelbes Licht ausstrahlten, obwohl nach dieser Bestimmung "nur zwei Tagfahrleuchten, welche weißes Licht ausstrahlen, angebracht sein dürfen". Die verletzte Verwaltungsvorschrift ist jedoch § 20 Abs 4 KFG, wonach andere als die im § 14 Abs 1 bis 7... KFG angeführten Leuchten ...nur mit Bewilligung des Landeshauptmannes an Kraftfahrzeugen und Anhängern angeb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 17.08.2005

TE UVS Steiermark 2004/11/11 30.6-109/2004

Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 16.04.2004, 21.40 Uhr, Tatort: Gemeinde W, Landesstraße, Freiland, Strkm 62.35 als Lenker des Kraftfahrzeuges: Sattelkraftfahrzeug 1.) als Lenker, obwohl es ihm zumutbar gewesen wäre, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von ihm verwendete Fahrzeug den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspreche, da festgestellt worden sei, dass bei dem betroffenen Fahrzeug vier Tagfahrleuch... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 11.11.2004

RS UVS Steiermark 2004/11/11 30.6-109/2004

Rechtssatz: Eine einzige Übertretung nach § 20 Abs 4 iVm §102 Abs 1 KFG liegt auch dann vor, wenn die nicht bewilligten Fernlichtscheinwerfer an der Vorderseite des gelenkten Sattelkraft-fahrzeuges in mehreren Lagen angebracht sind, da es sich um gleichartige Taten handelt. Daher war hinsichtlich der vier Scheinwerfer auf dem Dach, der zwei Scheinwerfer in Blende über der Windschutzscheibe und der vier Scheinwerfer auf Bügel über der Stoßstange nur eine Strafe zu verhängen. Hingegen stellt... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 11.11.2004

TE UVS Steiermark 2002/12/04 30.16-19/2002

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber in Spruch: II zur Last gelegt, er habe am 17.05.2001 um 14.45 Uhr in P, auf der B 64, bis auf Höhe des StrKm. 11,6, Richtung W, Bezirk W, als Lenker des LKW sich, obwohl es ihm zumutbar war, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von ihm verwendete Fahrzeug (mit diesem gezogener Anhänger) den Vorschriften des § 102 Abs 1 KFG iVm. den nachangeführten Gesetzesstellen des Kraftfahrgesetzes ents... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 04.12.2002

RS UVS Steiermark 2002/12/04 30.16-19/2002

Rechtssatz: Nach § 20 Abs 4 KFG liegen auch dann "andere als die im § 14 Abs 5 KFG angeführten Rückstrahler" vor, die nur mit Bewilligung des Landeshauptmannes an Kraftfahrzeugen und Anhängern angebracht werden dürfen, wenn rot-gelbe und rote Rückstrahler an der Stirnseite eines LKW montiert sind. Nach § 102 Abs 1 KFG ist auch der Lenker des Fahrzeuges dafür verantwortlich, dass eine solche Anbringung von Rückstrahlern vor dem  Lenken bewilligt wurde. Schlagworte Lenker Verantwortlich... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 04.12.2002

RS UVS Kärnten 2001/10/23 KUVS-K2-1219/8/2001

Rechtssatz: Gemäß § 20 Abs. 4 Kraftfahrgesetz dürfen Warnleuchten mit blauem Licht nur mit Bewilligung des Landeshauptmannes an Kraftfahrzeugen angebracht werden. Warnleuchten mit blauem Licht dürfen nur bewilligt werden, wenn ihre Verwendung im öffentlichen Interesse gelegen ist und dagegen vom Standpunkt der Verkehrs- und Betriebssicherheit keine Bedenken bestehen und das Fahrzeug für den ärztlichen Bereitschaftsdienst von Gebietskörperschaften, Ärztekammern oder Sozialversicherungsträge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.10.2001

RS UVS Kärnten 1997/04/10 KUVS-K2-1516-1517/5/96

Rechtssatz: Erwirbt die Österreichische Wasserrettung ein Einsatzfahrzeug vom "Roten Kreuz", so beeinträchtigt die mittels Dachträger fix montierte Blaulicht- und Folgetonhornanlage die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht. Der Umstand, daß das Kraftfahrgesetz und die Straßenverkehrordnung eine restriktive Vorgangsweise bei der Verwendung von Blaulicht und Folgetonhornanlagen vorsehen, rechtfertigt nicht die Vorschreibung der Auflage, daß die Warnleuchte ohne technischen Aufwand entfernt... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.04.1997

RS UVS Kärnten 1992/11/12 KUVS-K1-1230/1/92

Rechtssatz: Übersieht der Zulassungsbesitzer eines für Krankentransporte als Spezialfahrzeug ausgestattetes und zugelassenes Fahrzeug den Ablauf der Zulassungsfrist im Zulassungsbescheid und wird in der Folge diese Zulassung wieder beantragt und auch erteilt und ist der Beschuldigte auch zum Tatzeitpunkt unbescholten, so rechtfertigt dies eine Herabsetzung der Strafe von S 15.000,-- auf S 2.000,--. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.11.1992

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