Entscheidungen zu § 2 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-90 von 225

RS Vwgh 1994/6/17 94/02/0254

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020254.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/15 92/11/0230

1.1. Mit Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (der belangten Behörde) vom 11. September 1992 wurde über Antrag des Bezirksgerichtes Z vom 11. März 1992 gemäß § 1 Abs. 4 KFG 1967 festgestellt, daß ein näher bezeichneter Raupenbagger, mit dem es am 17. März 1989 auf der Brandbergstraße zu einem Unfall mit Sachschaden gekommen sei, im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Unfall als Kraftfahrzeug im Sinne des KFG 1967 gelte. 1.2. Begründend führte die b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.03.1994

RS Vwgh 1994/3/15 92/11/0230

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §1 Abs4;KFG 1967 §2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 1 Abs 4 KFG geht über den Zweck dieser
Norm: hinaus, weshalb diese im Wege der Auslegung "teleologisch zu reduzieren" ist (vgl dazu F Bydlinski, Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff, zweite Auflage, S 480 f). Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.03.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/15 92/11/0230

1.1. Mit Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (der belangten Behörde) vom 11. September 1992 wurde über Antrag des Bezirksgerichtes Z vom 11. März 1992 gemäß § 1 Abs. 4 KFG 1967 festgestellt, daß ein näher bezeichneter Raupenbagger, mit dem es am 17. März 1989 auf der Brandbergstraße zu einem Unfall mit Sachschaden gekommen sei, im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Unfall als Kraftfahrzeug im Sinne des KFG 1967 gelte. 1.2. Begründend führte die b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.03.1994

RS Vwgh 1994/3/15 92/11/0230

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §1 Abs4;KFG 1967 §2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 1 Abs 4 KFG geht über den Zweck dieser
Norm: hinaus, weshalb diese im Wege der Auslegung "teleologisch zu reduzieren" ist (vgl dazu F Bydlinski, Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff, zweite Auflage, S 480 f). Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/1/14 93/02/0225

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.01.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/1/14 93/02/0288

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.01.1994

RS Vwgh 1994/1/14 93/02/0225

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020225.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.01.1994

RS Vwgh 1994/1/14 93/02/0288

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020288.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.01.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/20 93/02/0298

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 26. März 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des Kraftfahrgesetzes 1967 sowie mehrerer Übertretungen des EGVG für schuldig befunden und hiefür bestraft. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung wurde mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 5. Oktober 1992 als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: wurde unter anderem darauf verwiesen, daß der erste Zustellversuch hinsichtlich des... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/12/20 93/02/0247

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.12.1993

RS Vwgh 1993/12/20 93/02/0298

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;KFG 1967;VwRallg;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 93/10/0228 E 21. Jänner 1994
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020298.X0... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1993

RS Vwgh 1993/12/20 93/02/0247

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020247.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/6/3 92/16/0136

Für den Beschwerdeführer wurde am 23. Jänner 1990 von der Bundespolizeidirektion Villach ein Kraftfahrzeug der Type "Chrysler Voyager 3 L" zum Verkehr zugelassen. Mit Bescheid vom 15. Februar 1992 forderte das Finanzamt Villach für den Steuerzeitraum Jänner 1990 bis September 1990 und Oktober 1990 bis September 1991 Kraftfahrzeugsteuer in der Höhe von S 5.670,-- nach und begründete dies damit, daß das Fahrzeug zwar zunächst als "Kleinbus" zugelassen worden sei, es sich aber um ein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.06.1993

RS Vwgh 1993/6/3 92/16/0136

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;KfzStG;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß für den Bereich der Kraftfahrzeugsteuer mangels eigener Begriffsbestimmungen auf die besonderen, das Kraftfahrwesen regelnden Rechtsvorschriften zurückzugreifen ist (Hinweis E 21.12.1964, 100/64; E 1.3.1967, 926/66). Eu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.06.1993

RS Vwgh 1992/2/28 AW 92/11/0014

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/10/02 AW 90/11/0073 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Entziehung der Lenkerberechtigung - Nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ist davon auszugehen, daß der Beschwerdeführer derzeit nicht verkehrszuverlässig ist (Übertretungen nach § 99 Abs 1 StVO - sog. Alkoholdelikte) und... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/24 91/15/0104

Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Frage strittig, ob ein von der Beschwerdeführerin in den Streitjahren eingesetzter sogenannter Nachläufer als Anhänger i.S. des § 1 Abs. 2 StVBG zu verstehen ist oder nicht. Das Finanzamt setzte unter anderem für Güterbeförderungen mit dem streitgegenständlichen Nachläufer Straßenverkehrsbeitrag fest. Dagegen berief die Beschwerdeführerin mit der Begründung: , das gegenständliche Fahrzeug sei kein Anhän... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.02.1992

RS Vwgh 1992/2/24 91/15/0104

Index: 32/06 Verkehrsteuern90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z26a;StVBG §1 Abs1;StVBG §1 Abs2;
Rechtssatz: Die Beförderung des auf einem Nachläufer (§ 2 Z 26a KFG) befindlichen Gutes findet - ein Nachläufer wird selbst dann, wenn neben dem Ladegut keine weitere technische Verbindung zum Zugfahrzeug besteht, im Ergebnis durch die Kraft des Zugfahrzeuges gezogen - durch einen von einem Kraftfahrzeug gezogenen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/24 91/15/0104

Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Frage strittig, ob ein von der Beschwerdeführerin in den Streitjahren eingesetzter sogenannter Nachläufer als Anhänger i.S. des § 1 Abs. 2 StVBG zu verstehen ist oder nicht. Das Finanzamt setzte unter anderem für Güterbeförderungen mit dem streitgegenständlichen Nachläufer Straßenverkehrsbeitrag fest. Dagegen berief die Beschwerdeführerin mit der Begründung: , das gegenständliche Fahrzeug sei kein Anhän... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.02.1992

RS Vwgh 1992/2/24 91/15/0104

Index: 32/06 Verkehrsteuern90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z26a;StVBG §1 Abs1;StVBG §1 Abs2;
Rechtssatz: Die Beförderung des auf einem Nachläufer (§ 2 Z 26a KFG) befindlichen Gutes findet - ein Nachläufer wird selbst dann, wenn neben dem Ladegut keine weitere technische Verbindung zum Zugfahrzeug besteht, im Ergebnis durch die Kraft des Zugfahrzeuges gezogen - durch einen von einem Kraftfahrzeug gezogenen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/1 91/11/0040

Im Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 11. Juli 1990 wurde einleitend festgehalten, daß die Beschwerdeführerin am 5. Dezember 1989 bei dieser Behörde unter zwei näher bezeichneten Geschäftszahlen für das Kraftfahrzeug der Marke Ford Transit mit einer bestimmten Fahrgestellnummer um eine Einzelgenehmigung angesucht habe, der Bescheid auf Grund der technisch änderbaren Sitze als Teilbescheid A für einen neunsitzigen PKW und als Teilbescheid B für einen vierzehnsitzigen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.10.1991

RS Vwgh 1991/10/1 91/11/0040

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z5;KFG 1967 §2 Z7;KFG 1967 §28 Abs3 litc;KFG 1967 §3 Abs1;KFG 1967 §31 Abs1;
Rechtssatz: Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal, ob es sich bei einem bestimmten Kfz um einen "Personenkraftwagen" oder um einen "Omnibus" handelt, liegt nach den Begriffsbestimmungen des § 2 KFG in der Anzahl der vorhandenen Plätze (entweder für mehr als acht Personen oder für nicht mehr,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.10.1991

RS Vwgh 1991/10/1 91/11/0040

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z5;KFG 1967 §2 Z6;KFG 1967 §2 Z7;KFG 1967 §3 Abs1;KFG 1967 §31 Abs1;
Rechtssatz: Das KFG kennt nicht die rechtliche Möglichkeit einer wahlweisen Verwendung eines Kfz als Personenkraftwagen oder als Omnibus. Dies hätte - wie im Fall eines Kombinationskraftwagens - im Gesetz eigens genannt werden müssen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/1 91/11/0040

Im Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 11. Juli 1990 wurde einleitend festgehalten, daß die Beschwerdeführerin am 5. Dezember 1989 bei dieser Behörde unter zwei näher bezeichneten Geschäftszahlen für das Kraftfahrzeug der Marke Ford Transit mit einer bestimmten Fahrgestellnummer um eine Einzelgenehmigung angesucht habe, der Bescheid auf Grund der technisch änderbaren Sitze als Teilbescheid A für einen neunsitzigen PKW und als Teilbescheid B für einen vierzehnsitzigen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/1 91/11/0040

Im Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 11. Juli 1990 wurde einleitend festgehalten, daß die Beschwerdeführerin am 5. Dezember 1989 bei dieser Behörde unter zwei näher bezeichneten Geschäftszahlen für das Kraftfahrzeug der Marke Ford Transit mit einer bestimmten Fahrgestellnummer um eine Einzelgenehmigung angesucht habe, der Bescheid auf Grund der technisch änderbaren Sitze als Teilbescheid A für einen neunsitzigen PKW und als Teilbescheid B für einen vierzehnsitzigen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/1 91/11/0040

Im Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 11. Juli 1990 wurde einleitend festgehalten, daß die Beschwerdeführerin am 5. Dezember 1989 bei dieser Behörde unter zwei näher bezeichneten Geschäftszahlen für das Kraftfahrzeug der Marke Ford Transit mit einer bestimmten Fahrgestellnummer um eine Einzelgenehmigung angesucht habe, der Bescheid auf Grund der technisch änderbaren Sitze als Teilbescheid A für einen neunsitzigen PKW und als Teilbescheid B für einen vierzehnsitzigen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.10.1991

RS Vwgh 1991/10/1 91/11/0040

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z5;KFG 1967 §2 Z7;KFG 1967 §28 Abs3 litc;KFG 1967 §3 Abs1;KFG 1967 §31 Abs1;
Rechtssatz: Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal, ob es sich bei einem bestimmten Kfz um einen "Personenkraftwagen" oder um einen "Omnibus" handelt, liegt nach den Begriffsbestimmungen des § 2 KFG in der Anzahl der vorhandenen Plätze (entweder für mehr als acht Personen oder für nicht mehr,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.10.1991

RS Vwgh 1991/10/1 91/11/0040

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z5;KFG 1967 §2 Z7;KFG 1967 §28 Abs3 litc;KFG 1967 §3 Abs1;KFG 1967 §31 Abs1;
Rechtssatz: Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal, ob es sich bei einem bestimmten Kfz um einen "Personenkraftwagen" oder um einen "Omnibus" handelt, liegt nach den Begriffsbestimmungen des § 2 KFG in der Anzahl der vorhandenen Plätze (entweder für mehr als acht Personen oder für nicht mehr,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.10.1991

RS Vwgh 1991/10/1 91/11/0040

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z5;KFG 1967 §2 Z6;KFG 1967 §2 Z7;KFG 1967 §3 Abs1;KFG 1967 §31 Abs1;
Rechtssatz: Das KFG kennt nicht die rechtliche Möglichkeit einer wahlweisen Verwendung eines Kfz als Personenkraftwagen oder als Omnibus. Dies hätte - wie im Fall eines Kombinationskraftwagens - im Gesetz eigens genannt werden müssen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.10.1991

RS Vwgh 1991/10/1 91/11/0040

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z5;KFG 1967 §2 Z6;KFG 1967 §2 Z7;KFG 1967 §3 Abs1;KFG 1967 §31 Abs1;
Rechtssatz: Das KFG kennt nicht die rechtliche Möglichkeit einer wahlweisen Verwendung eines Kfz als Personenkraftwagen oder als Omnibus. Dies hätte - wie im Fall eines Kombinationskraftwagens - im Gesetz eigens genannt werden müssen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.10.1991

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