RS Vwgh 1992/2/24 91/15/0104

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Veröffentlicht am 24.02.1992
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Index

32/06 Verkehrsteuern
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §2 Z26a;
StVBG §1 Abs1;
StVBG §1 Abs2;

Rechtssatz

Die Beförderung des auf einem Nachläufer (§ 2 Z 26a KFG) befindlichen Gutes findet - ein Nachläufer wird selbst dann, wenn neben dem Ladegut keine weitere technische Verbindung zum Zugfahrzeug besteht, im Ergebnis durch die Kraft des Zugfahrzeuges gezogen - durch einen von einem Kraftfahrzeug gezogenen Anhänger statt. Der Tatbestand des § 1 Abs 2 StrGB ist damit erfüllt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150104.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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