IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Dr. Goldstein als Einzelrichter über die Beschwerde der Frau A gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 01.02.2021, Zl. ***, betreffend Übertretung nach dem Kraftfahrgesetz 1967, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, der angefochtene Bescheid aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentli... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.03.2021 Norm: KFG 1967 §103 Abs1KFG 1967 §103 Abs9 litc
Rechtssatz: Im Rahmen der Zulassung wird dem Antragsteller das Recht verliehen, das Fahrzeug gemäß den bestehenden Vorschriften auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zu verwenden oder anderen Personen zur Verwendung zu überlassen. Der Rechtsbesitzer dieses Rechtes wird daher als "Zulassungsbesitzer" bezeichnet (vgl RV ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Einzelrichter Dr. Schwarzmann nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung über die Beschwerde von A, geb. ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 28.8.2017, ***, betreffend Bestrafung nach dem Führerscheingesetz (FSG) und dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt 1. des angefochtenen Straferkenn... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.04.2018 Norm: FSG 1997 §37 Abs3 Z1KFG 1967 §57aKFG 1967 §36 liteKFG 1967 §103 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ist die auf einer Begutachtungsplakette aufscheinende (gelochte) Frist abgelaufen und überdies die nach § 57a Abs. 3 KFG eingeräumte Toleranzfrist von vier Monaten, innerhalb der die Überprüfung noch nachgeholt werden kann, verstrichen, darf ein Kraftfahrzeug nicht mehr auf St... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich entscheidet durch die Einzelrichterin HR Dr. Grassinger über die Beschwerde von Herrn KO, ***, ***, Deutschland, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 04.04.2017, Zl. AMS2-V-16 35332/5, betreffend Bestrafungen wegen Übertretungen des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) wie folgt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 04.04.201... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.02.2018 Norm: KFG 1967 §4 Abs2KFG 1967 §103 Abs1 Z1VStG 1991 §5 Abs1
Rechtssatz: Das bloße Zuführen eines Kraftfahrzeuges zur wiederkehrenden (gesetzlich vorgesehenen) Begutachtung ersetzt nicht das an den Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges gerichtete Erfordernis, ein wirksames Kontrollsystem einzurichten, das die Normkonformität des Fahrzeuges in Bezug auf die einsc... mehr lesen...