Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.02.2018 Norm: KFG 1967 §4 Abs2KFG 1967 §103 Abs1 Z1VStG 1991 §5 Abs1
Rechtssatz: Das bloße Zuführen eines Kraftfahrzeuges zur wiederkehrenden (gesetzlich vorgesehenen) Begutachtung ersetzt nicht das an den Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges gerichtete Erfordernis, ein wirksames Kontrollsystem einzurichten, das die Normkonformität des Fahrzeuges in Bezug auf die einsc... mehr lesen...