Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Wolfgang Herzog über die Beschwerde des M W, CH-A, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft D vom 27.09.2018, Zl X-9-2018/34801, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde I. gegen Spruchpunkt 1. Folge gegeben, dieser Spruchpunkt aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren insoweit eingestellt; II.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 08.01.2019 Norm: KFG 1967 §101 Abs1 liteKFG 1967 §102 Abs1VStG §45 Abs1 Z4
Rechtssatz: Auch Tiere fallen unter die Ladungssicherungsvorschrift des Kraftfahrgesetzes. Somit müssen Tiere auf dem Fahrzeug so verwahrt oder durch geeignete Mittel gesichert sein, dass sie den im normalen Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten und der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beein... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Mag. Pathy über die Beschwerde des Ö F, G, vertreten durch Mag. Martin Rützler, Rechtsanwalt in Dornbirn, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft F vom 09.12.2016, Zl X-9-2016/59610, betreffend Übertretungen des KFG, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde in... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.02.2018 Norm: KFG 1967 §102 Abs1KFG 1967 §4 Abs2
Rechtssatz: Es ist einem Fahrzeuglenker nicht mehr zumutbar, dass er auch die Motorhaube öffnen und den Motorraum kontrollieren muss, um sich davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug den in Betracht kommenden Vorschriften entspricht. Schlagworte Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers, Kontrolle vor In... mehr lesen...