Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-13 von 13

TE Vwgh Erkenntnis 2011/3/4 2007/02/0378

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Oktober 2007 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach näher bestimmen Kraftfahrzeuges nicht dafür gesorgt, dass dieses Kraftfahrzeug iSd § 57a Abs. 1 KFG 1967 rechtzeitig der wiederkehrende Begutachtung zugeführt worden sei, weil sich das Kraftfahrzeug am 4. Juni 2007 um 9.20 Uhr an einem näher bezeichneten Ort mit der Begutachtungsplakette Nr. ….. (L... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.03.2011

TE Vwgh Erkenntnis 2002/1/25 99/02/0146

Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 11. Juni 1997 wurde die mitbeteiligte Partei für schuldig befunden, sie habe es als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach näher genannten Kraftfahrzeugs unterlassen, dieses Fahrzeug "wiederkehrend begutachten zu lassen, obwohl die in der Begutachtungsplakette eingetragene Frist zur wiederkehrenden Begutachtung um mehr als vier Monate (Toleranzfrist) überschritten gewesen sei. Als Tatort wurde ein näher genannter Ort i... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.2002

RS Vwgh 2002/1/25 99/02/0146

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §1 Abs1;KFG 1967 §36 lita;KFG 1967 §36;StVO 1960 §1 Abs1;StVO 1960 §43 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/02/0039 E 25. September 1991 RS 1 (hier ohne den ersten Halbsatz) Stammrechtssatz Da unter "Verkehr" (§ 1 Abs 1 StVO) nicht nur der sich bewegende, sondern auch der ruhende Verkehr zu verstehen ist (§ 43 Abs 1 lit b StVO), wird... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.2002

TE Vwgh Erkenntnis 1996/10/23 96/03/0177

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 102 Abs. 1 iVm § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 mit einer Geldstrafe von S 1.500,-- bestraft, weil er am 4. August 1995 um 23.13 Uhr "mit dem Sattelzugfahrzeug Kennzeichen xxx (NL), einen Sattelanhänger in Osttirol auf der Drautalbundesstraße (B 100) bei Strkm 142,3, Höhe Zollamtsplatz Arnbach, gezogen und dabei durch Beladung das höchstzulässige Gesamtgewicht des Sattelzugfah... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.1996

RS Vwgh 1996/10/23 96/03/0177

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §1 Abs1 lita;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §2 Z32;KFG 1967 §4 Abs7 Z1;KFG 1967 §4 Abs7a;
Rechtssatz: Aus § 2 KFG, § 4 Abs 7 Z 1 KFG und § 4 Abs 7a KFG ergibt sich, daß nicht nur ein Sattelkraftfahrzeug, sondern auch ein Sattelzugfahrzeug der Beschränkung des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes unterliegt, wobei zu den das Gesamtgewicht des Sattelzug... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/25 91/02/0039

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 4. Februar 1991 wurde - soweit dies für den vorliegenden Beschwerdefall von Bedeutung ist - der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 36 lit. a KFG 1967 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 16. Juni 1989 um 14.40 Uhr in Wien 1, Albertinaplatz 3, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug "auf einer öffentlichen Verkehrsfläche verwendet" habe, "obwohl es nicht zum... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1991

RS Vwgh 1991/9/25 91/02/0039

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §1 Abs1;KFG 1967 §36 lita;KFG 1967 §36;StVO 1960 §1 Abs1;StVO 1960 §43 Abs1 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Da unter "Verkehr" (§ 1 Abs 1 StVO) nicht nur der sich bewegende, sondern auch der ruhende Verkehr zu verstehen ist (§ 43 Abs 1 lit b StVO), wird ein Kraftfahrzeug iSd § 36 KFG auch dann "verwendet", wenn es auf ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/23 87/18/0132

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung vom 21. Juli 1987 wurde N schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws nicht für dessen vorschriftsmäßigen Zustand gesorgt, so daß dieser am 9. April 1987 um 0.30 Uhr in Leithaprodersorf in der Gartengasse, unmittelbar nach der Kreuzung Waldstraße-Gartengasse, abgestellt sein konnte, obwohl noch Spikesreifen montiert waren, deren Verwendung nur vom 15. November bis zum 6. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.02.1990

RS Vwgh 1990/2/23 87/18/0132

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §1 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Heranziehung des § 103 Abs 1 Z 1 KFG iVm einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen V ist bei der Bestrafung eines Zulassungsbesitzers, dessen KFZ während des Parkens beanstandet wurde, rechtlich unbedenklich; auch das Parken ist ein Verwenden iSd § 1 Abs 1 KFG (Hinweis E 17.9.1982, 82/02/0075, E 9.11.1984, 84/02B/0079... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1990

RS Vwgh 1989/11/10 85/18/0112

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §1 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1;
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Zulassungsbesitzers, für den ordnungsgemäßen Zustand eines auf einer öffentlichen Straße geparkten KFZ zu sorgen, darf nicht so ausgelegt werden, dass diese Verpflichtung auch etwa dann gilt, wenn das Abstellen des Fahrzeuges nur den Zweck verfolgt, durch die Vornahme einer Reparatur den vorschriftsmäßigen Zus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1989

RS Vwgh 1989/11/10 85/18/0112

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0049/73 E 5. Juli 1973 VwSlg 8443 A/1973 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmungen des KFG 1967 finden auch auf parkende Kraftfahrzeuge Anwendung. Daraus folgt, dass der Zulassungsbesitzer eines KFZ oder Anhängers auch dann für gesetzmäßigen Zustand dieser Fahrzeuge zu sorgen hat, wenn sie auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1989

RS Vwgh 1989/11/10 85/18/0112

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §4 Abs4;KFG 1967 §1 Abs1;KFG 1967 §103 Abs1;
Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer eines Kfz oder Anhängers hat auch dann für den gesetzmäßigen Zustand dieser Fahrzeuge zu sorgen, wenn sie auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr geparkt werden. Ein auf einer öffentlichen Straße geparktes Kfz hat daher ordnungsgemäß bereift zu sein. European Case La... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1989

RS Vwgh 1988/10/28 88/18/0317

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §1 Abs1;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §49 Abs6;
Rechtssatz: Handelt es sich um eine Straße mit öffentlichem Verkehr, dann müssen die vorgesehenen Kennzeichentafeln mit den für das Kfz zugewiesenen Kennzeichen angebracht sein, mag die mit dem Kfz befahrene Strecke auch nur wenige hundert Meter betragen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.1988

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