Norm: BauKG §1BauKG §2 Abs1
Rechtssatz: Durch das BauKG sollten über die nach § 1 Abs 5 BauKG unberührt bleibenden Verpflichtungen der Arbeitgeber, nach dem ASchG für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit zu sorgen, hinaus primär Pflichten des Bauherrn begründet werden. Das BauKG richtet sich damit in erster Linie an den Bauherrn, also an denjenigen, der das wirtschaftliche Risiko aus der Errichtung des Bauwerks trägt... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 1469 GB *****, BG Favoriten, auf der sich zwei Gebäude mit den Adressen Leebgasse 90-92 bzw Van-der-Nüll-Gasse 79-81 befinden. Beide Häuser wurden vor 1975 nach dem damaligen Stand der Technik errichtet und in der Folge im Hinblick auf den Wärmeschutz - allerdings wohnungsweise - verbessert, zB durch Sanierung der Fenster. Für beide Häuser sowie einen im Haus Leebgasse 90-92 gelegenen Supermarkt existiert eine geme... mehr lesen...
Norm: HeizKG §1HeizKG §2 Z7HeizKG §6HeizKG §13
Rechtssatz: Wirtschaftliche Einheiten sind nach dem HeizKG nach den technischen Möglichkeiten der Zuordnung des Energieverbrauches zu bilden und nicht durch autonome Willensbildung, sei es im Rahmen der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung nach WEG, sei es im Rahmen der Verwaltung nach ABGB. Liegen die technischen Voraussetzungen für die Abrechnung getrennter wirtschaftlicher Einheiten im... mehr lesen...
Norm: BauKG §1BauKG §2BauKG §9ASchG allg
Rechtssatz: Die Verpflichtungen nach dem BauKG werden grundsätzlich dem Bauherrn auferlegt, der daher die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen beziehungsweise Koordinationsmaßnahmen durchzuführen beziehungsweise zu veranlassen hat. Die neben den Bestimmungen des BauKG auch im ASchG geregelten Verpflichtungen der Arbeitgeber, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit zu sorgen, b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine Angehörige der slowenischen Volksgruppe in Kärnten, wurde als 7-jährige von den nationalsozialistischen Behörden in die Umsiedlungslager Frauenaurach und Eichstatt in Deutschland umgesiedelt, wo sie von 15. 4. 1942 bis 18. 7. 1945 (somit auch noch nach Kriegsende) verblieben ist. Der Grund für die Aussiedlung der gesamten Familie der Klägerin lag darin, dass ihr Vater Josef G***** aktives Mitglied der slowenischen Volksgruppe in Kärnten war ... mehr lesen...
Norm: KGEG idF BGBl I 40/2002 §1 Z2OFG §1
Rechtssatz: Das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz schafft keine Anspruchsberechtigung für diejenigen Personen, die unmittelbar durch Machenschaften des nationalsozialistischen Regimes des Deutschen Reiches zu Schaden kamen, indem sie festgenommen und angehalten wurden. Das Deutsche Reich stellt keine ausländische Macht im Sinn des § 1 Z 2 KGEG dar (hier: Kärntner Slowenen, die durch das NS-Regime dep... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 23. 2. 1923 geborene Kläger befand sich vom 22. 8. 1943 bis 26. 9. 1947 in russischer Kriegsgefangenschaft. Er ist österreichischer Staatsbürger; sein gewöhnlicher Aufenthalt liegt in der Bundesrepublik Deutschland. Mit Bescheid vom 30. 7. 2001 hat die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten den Antrag des Klägers vom 27. 6. 2001 auf Gewährung einer Entschädigung nach dem KGEG wegen des Fehlens des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland abgelehnt. Mit U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 9. 2. 1926 geborene Kläger war vom 2. 5. 1945 bis 17. 2. 1946 als Angehöriger der deutschen Wehrmacht in amerikanischer und englischer Kriegsgefangenschaft. Seit 26. 3. 1974 ist er deutscher Staatsbürger; bis dahin war er (seit Geburt) österreichischer Staatsbürger. Er hat derzeit seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland. Mit Bescheid vom 28. 6. 2002 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 20. 1. 2002 auf Gewährung der Kriegsgefangenene... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 11. 7. 2001 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 28. 6. 2001 auf Gewährung der Kriegsgefangenenentschädigung mit der
Begründung: ab, dass diese Leistung nur österreichischen Staatsbürgern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, gebühre. Diese Voraussetzungen erfülle der Kläger nicht. Das Erstgericht wies ein auf Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung im gesetzlichen Ausmaß gerichtetes Klagebegehren ab. Nach ... mehr lesen...
Norm: KGEG §1
Rechtssatz: Ein Leistungsanspruch nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz setzt den aufrechten Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft voraus. Entscheidungstexte 10 ObS 182/03t Entscheidungstext OGH 15.07.2003 10 ObS 182/03t 10 ObS 219/03h Entscheidungstext OGH 16.09.2003 10 ObS 219/03h ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 30. 5. 1924 geborene Klägerin lebte zum Zeitpunkt ihrer Festnahme als rumänische Staatsangehörige (deutschstämmiger Abstammung) im Ort Deta, der 42 km von Temesvar (Rumänien) entfernt liegt. Dort wurde sie im Jänner 1945 gefangen genommen, nach Russland deportiert und in verschiedenen Arbeitslagern interniert, wo sie unter härtesten Bedingungen körperlich schwere Arbeit leisten musste, ohne dafür eine Entlohnung in Geld zu erhalten. Die Klägerin wurde im ... mehr lesen...
Norm: KGEG idF BGBl I 2002/40 §1
Rechtssatz: Dem §1 KGEG idF BGBl I 2002/40 ist eine Einschränkung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf Personen,die bereits während der Gefangenschaft österreichische Staatsbürger gewesen sind, nicht zu entnehmen. Auch Heimatvertriebene, die in den ursprünglichen Heimatländern als Zivilisten interniert wurden, sollen einen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung haben, obwohl sie in der Regel erst na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 20. 7. 1935 geborene Klägerin lebte von Geburt an in der Vojvodina (heutiges Serbien). Sie ist Donauschwabin und war ursprünglich jugoslawische Staatsangehörige. 1941 erhielt sie die ungarische Staatsbürgerschaft. Am 31. 3. 1945 wurde die Klägerin von Partisanen in ihrem damaligen Wohnort Philipowo festgenommen und in das Lager Gakovo verbracht, wo sie bis April 1947 interniert war. Danach hielt sie sich ein Jahr in Ungarn auf. Im April 1948 kam sie nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 10. 2. 1930 in der Vojvodina im heutigen Restjugoslawien als jugoslawisher Staatsbürger geboren. Dieses Gebiet wurde 1941 durch ungarische Machthaber und 1944 von den Titopartisanen und von den Russen besetzt. Im April 1945 wurde der Kläger von den Titopartisanen zuerst im Lager Sombor und dann im Lager Gragova bis 1947 interniert. Beide Lager liegen in der Vojvodina. Er ist seit 1956 österreichischer Staatsbürger und hat seinen gewöhnlichen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 2. 4. 1934 in der Batschka im ehemaligen Jugoslawien als jugoslawische Staatsbürgerin geboren, wo sie auch nach ihrer Geburt lebte. 1944 oder 1945 wurde sie von Tito-Partisanen gefangen genommen und ins Lager Novi-Wrbass überstellt und dort interniert. Danach wurde sie in das Lager nach Gracowa gebracht. In beiden Lagern waren auch Männer interniert. Die Klägerin musste Zwangsarbeit leisten. In diesem Gebiet kontrollierten die Partisanen pr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. 4. 1932 in Prigrevica in der Vojvodina (im heutigen Serbien) geborene Kläger, der der deutschen Gruppe der Donauschwaben angehörte, wurde am 15. 3. 1945 gemeinsam mit den übrigen Angehörigen der deutschen Volksgruppe von Partisanen festgenommen und in einem Lager in Gakovo in Jugoslawien interniert. Er wurde bis zu seiner Flucht im Mai 1947 in diesem Lager angehalten und zu verschiedenen Feldarbeiten herangezogen. Nach seiner Flucht gelangte der Kläge... mehr lesen...
Norm: KGEG idF BGBl I 2002/40 §1
Rechtssatz: Von der Bestimmung des § 1 KGEG idF BGBl I 2002/40 sind nicht nur Festnahmen und Anhaltungen durch fremde Staaten, sondern auch durch Organisationen wie Partisanen, Aufständische udgl erfasst. Es ist daher nicht entscheidungswesentlich, ob den Partisanen, die den Kläger festgenommen haben, völkerrechtlich der Status von Kombattanten im Sinne der Haager Landkriegsordnung zukommt. E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 2. 11. 1936 in Prigrevica in der Vojvodina (im heutigen Serbien) geborene Klägerin, die der deutschen Gruppe der Donauschwaben angehörte, wurde am 15. 3. 1945 gemeinsam mit den übrigen Angehörigen der deutschen Volksgruppe von Partisanen festgenommen. Die Klägerin wurde zunächst in einem Lager in Philipowo und anschließend in Gakovo in Jugoslawien interniert. Dabei wurde die Klägerin zu verschiedenen Arbeiten wie etwa zum Transport von Brennmaterial hera... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 20. 1. 1933 in Philipowo, welches zur Batschka gehört und deutsches Siedlungsgebiet war, geboren. Von 1941 bis 1945 gehörte die Batschka zu Ungarn. Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges wurde dieses Gebiet in den neu errichteten Staat Jugoslawien eingegliedert. Der Kläger, der ursprünglich jugoslawischer Staatsbürger war, wurde im April 1945 in Philipowo von "den Serben" festgenommen und in das Lager Gakovo gebracht, wo er vom 20. 4. 1945 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. 2. 1930 im Banat im heutigen Serbien geborene Kläger, der der deutschen Volksgruppe der Donauschwaben angehörte, wurde im Dezember 1944 von Titopartisanen aus seiner Heimat vertrieben und in der Folge von Oktober 1945 bis August 1947 in Internierungslagern der Partisanen in Jabouka und später in Gakovo festgehalten. Danach gelang dem Kläger die Flucht über Ungarn nach Österreich. Der Kläger war bis 1940 jugoslawischer Staatsbürger, von 1940 bis 1945 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 25. 8. 1920 geborene Kläger, ein österreichischer Staatsangehöriger, geriet am 1. 5. 1945 in Kriegsgefangenschaft der westlichen Alliierten und wurde bis zum 8. 9. 1945 in einem Kriegsgefangenenlager in Ostfriesland in der Nähe des Ems-Jade-Kanals festgehalten und an diesem Tag aus der Kriegsgefangenschaft entlassen. Der Kläger stellte am 24. 1. 2001 bei der Beklagten den Antrag auf Gewährung der Kriegsgefangenenentschädigung. Mit Bescheid vom 8. 2. 2001 ... mehr lesen...
Norm: KGEG §1
Rechtssatz: Eine Zivilinternierung fiel nicht unter eine der drei aufgezählten Alternativen des § 1 KGEG idF BGBl I 2000/142, insbesondere nicht unter den Begriff der Kriegsgefangenschaft. Der Gesetzgeber hat die ursprünglich im KGEG vorgesehenen Differenzierung zwischen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten mittlerweile durch eine Novellierung des § 1 KGEG durch das Bundesgesetz BGBl I 2002/40 beseitigt, sodass auch Zivilinterni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 10. 7. 1920 in L***** im Banat auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien als Angehörige der deutschen Volksgruppe geborene Klägerin lebte bis zu ihrer Internierung am 26. 12. 1944 in L*****. Sie wurde dann in ein russisches Internierungslager verschleppt, wo sie bis 3. 12. 1949 angehalten wurde und in einem Kohlenbergwerk arbeiten musste. In den ersten sechs Monaten erhielt sie für ihre Arbeit kein Entgelt; danach erhielt sie ein geringfügiges Entgelt, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12. 9. 1922 im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien geborene Klägerin wurde Anfang Dezember 1944 von den vorrückenden sowjetischen Truppen zusammen mit anderen Ortsbewohnern in G***** (Jugoslawien) gefangen genommen und nach Russland gebracht. Sie wurde dort in verschiedenen Arbeitslagern in Gefangenschaft gehalten und am 23. 11. 1949 entlassen. Die Klägerin ist seit 11. 1. 1971 österreichische Staatsbürgerin. Die Klägerin stellte im Februar 2001 den Antrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 12. 1920 geborene Kläger, ein österreichischer Staatsangehöriger, befand sich vom 13. Mai 1943 bis April 1946 in Algerien, New York und am Golf von Mexiko in Kriegsgefangenschaft. Der Kläger stellte am 1. 2. 2001 bei der beklagten Partei den Antrag auf Gewährung der Kriegsgefangenenentschädigung. Mit Bescheid vom 12. 2. 2001 lehnte die beklagte Partei diesen Antrag mit der
Begründung: ab, der Kläger sei nicht - wie vom Kriegsgefangenenentschädigungsges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12. 9. 1924 in Ban. Despotovac (früher Ernsthausen) im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien als Angehörige der deutschen Volksgruppe geborene Klägerin wurde am 25. 12. 1944 in ihrem Heimatort von sowjetischen Truppen verhaftet, in die damalige Sowjetunion verbracht und dort interniert. Erst am 17. 7. 1948 wurde die Klägerin aus einem Heimkehrerlager in Pirna (BRD) entlassen. Die Klägerin ist österreichische Staatsbürgerin. Die Klägerin stellte am 18. 1. 200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 12. 6. 1925 geborene Kläger befand sich von 1. Mai 1945 an in amerikanischer Kriegsgefangenschaft in Italien. Zuletzt war er bei Pisa unterbracht. Er lebte dort in Zeltlagern unter schweren Bedingungen. Am 31. 3. 1947 kehrte er in die Heimat zurück. Der Kläger stellte am 1. 2. 2001 bei der beklagten Partei, von der er eine Pensionsleistung bezieht, den Antrag auf Gewährung der Kriegsgefangenenentschädigung. Mit Bescheid vom 6. 2. 2001 hat die beklagte Par... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. 10. 1925 geborene Kläger ist seit Geburt österreichischer Staatsbürger und war vom 7. 5. 1945 bis 10. 8. 1945 in Norwegen in britischer Kriegsgefangenschaft, wurde dann nach Norddeutschland verschifft, dort amerikanischen Militärangehörigen übergeben, in ein Sammellager nach Salzburg gebracht und am 24. 8. 1945 in St. Marein bei Graz entlassen. Der Kläger stellte am 15. 1. 2001 bei der Beklagten, von der er eine Pensionsleistung bezieht, den Antrag au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 21. 4. 1922 geborene Kläger ist österreichischer Staatsbürger und war von Oktober 1944 bis September 1945 in Marseille, Frankreich, in amerikanischer Kriegsgefangenschaft. Der Kläger stellte am 31. 1. 2001 bei der Beklagten, von der er eine Pensionsleistung bezieht, den Antrag auf Gewährung der Kriegsgefangenenentschädigung. Mit Bescheid vom 8. 2. 2001 lehnte die Beklagte den Antrag mit der
Begründung: ab, der Kläger sei nicht - wie vom Kriegsgefangenenent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30. 1. 1927 geborene Kläger befand sich von April 1945 bis August 1945 in amerikanischer Kriegsgefangenschaft und anschließend bis November 1945 in englischer Kriegsgefangenschaft. Er wurde in dieser Zeit zunächst in Heilbronn/Neckar, dann in Linz und schließlich in Graz-Wetzelsdorf angehalten. Der Kläger stellte am 7. 2. 2001 bei der beklagten Partei, von der er eine Pensionsleistung bezieht, den Antrag auf Gewährung der Kriegsgefangenentschädigung. Mit ... mehr lesen...