Norm: BauKG §1BauKG §2 Abs1
Rechtssatz: Durch das BauKG sollten über die nach § 1 Abs 5 BauKG unberührt bleibenden Verpflichtungen der Arbeitgeber, nach dem ASchG für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit zu sorgen, hinaus primär Pflichten des Bauherrn begründet werden. Das BauKG richtet sich damit in erster Linie an den Bauherrn, also an denjenigen, der das wirtschaftliche Risiko aus der Errichtung des Bauwerks trägt... mehr lesen...
Norm: HeizKG §1HeizKG §2 Z7HeizKG §6HeizKG §13
Rechtssatz: Wirtschaftliche Einheiten sind nach dem HeizKG nach den technischen Möglichkeiten der Zuordnung des Energieverbrauches zu bilden und nicht durch autonome Willensbildung, sei es im Rahmen der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung nach WEG, sei es im Rahmen der Verwaltung nach ABGB. Liegen die technischen Voraussetzungen für die Abrechnung getrennter wirtschaftlicher Einheiten im... mehr lesen...
Norm: BauKG §1BauKG §2BauKG §9ASchG allg
Rechtssatz: Die Verpflichtungen nach dem BauKG werden grundsätzlich dem Bauherrn auferlegt, der daher die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen beziehungsweise Koordinationsmaßnahmen durchzuführen beziehungsweise zu veranlassen hat. Die neben den Bestimmungen des BauKG auch im ASchG geregelten Verpflichtungen der Arbeitgeber, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit zu sorgen, b... mehr lesen...
Norm: KGEG idF BGBl I 40/2002 §1 Z2OFG §1
Rechtssatz: Das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz schafft keine Anspruchsberechtigung für diejenigen Personen, die unmittelbar durch Machenschaften des nationalsozialistischen Regimes des Deutschen Reiches zu Schaden kamen, indem sie festgenommen und angehalten wurden. Das Deutsche Reich stellt keine ausländische Macht im Sinn des § 1 Z 2 KGEG dar (hier: Kärntner Slowenen, die durch das NS-Regime dep... mehr lesen...
Norm: KGEG §1
Rechtssatz: Ein Leistungsanspruch nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz setzt den aufrechten Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft voraus. Entscheidungstexte 10 ObS 182/03t Entscheidungstext OGH 15.07.2003 10 ObS 182/03t 10 ObS 219/03h Entscheidungstext OGH 16.09.2003 10 ObS 219/03h ... mehr lesen...
Norm: KGEG idF BGBl I 2002/40 §1
Rechtssatz: Dem §1 KGEG idF BGBl I 2002/40 ist eine Einschränkung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf Personen,die bereits während der Gefangenschaft österreichische Staatsbürger gewesen sind, nicht zu entnehmen. Auch Heimatvertriebene, die in den ursprünglichen Heimatländern als Zivilisten interniert wurden, sollen einen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung haben, obwohl sie in der Regel erst na... mehr lesen...
Norm: KGEG idF BGBl I 2002/40 §1
Rechtssatz: Von der Bestimmung des § 1 KGEG idF BGBl I 2002/40 sind nicht nur Festnahmen und Anhaltungen durch fremde Staaten, sondern auch durch Organisationen wie Partisanen, Aufständische udgl erfasst. Es ist daher nicht entscheidungswesentlich, ob den Partisanen, die den Kläger festgenommen haben, völkerrechtlich der Status von Kombattanten im Sinne der Haager Landkriegsordnung zukommt. E... mehr lesen...
Norm: KGEG §1
Rechtssatz: Eine Zivilinternierung fiel nicht unter eine der drei aufgezählten Alternativen des § 1 KGEG idF BGBl I 2000/142, insbesondere nicht unter den Begriff der Kriegsgefangenschaft. Der Gesetzgeber hat die ursprünglich im KGEG vorgesehenen Differenzierung zwischen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten mittlerweile durch eine Novellierung des § 1 KGEG durch das Bundesgesetz BGBl I 2002/40 beseitigt, sodass auch Zivilinterni... mehr lesen...