Entscheidungen zu § 51 Abs. 1 SchOG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE Vwgh Erkenntnis 2008/11/3 2007/10/0098

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 26. März 2007 wurde der von der mitbeteiligten Partei an die beschwerdeführende Partei zu entrichtende Schulerhaltungsbeitrag für vier Schüler der Polytechnischen Schule Grieskirchen im Kalenderjahr 2006 mit EUR 3.588,27 festgesetzt. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges und der angewendeten Rechtsvorschriften im Wesentlichen ausgeführt, die beschwerdeführende Partei, Schulerhalte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.11.2008

RS Vwgh 2008/11/3 2007/10/0098

Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PSchOG OÖ 1992 §48 Abs2;PSchOG OÖ 1992 §48 Abs3;PSchOG OÖ 1992 §49 Abs1;PSchOG OÖ 1992 §50 Z7;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/10/0254 E 31. März 2009 2007/10/0099 E 3. November 2008 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.11.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2005/10/17 2002/10/0022

Mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 31. Juli 2001 wurde der beschwerdeführenden Gemeinde gemäß § 51 des Oberösterreichischen Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992, LGBl. Nr. 35 (in der Folge: Oö POG 1992), vorgeschrieben, an das Land Oberösterreich als gesetzlichen Schulerhalter der Landes-Sonderschulen laufende Schulerhaltungsbeiträge in der Höhe von S 302.500,80 zu leisten. Nach der Begründung: umfasse der Schulsprengel einer Landessonderschule das gesamte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.10.2005

RS Vwgh 2005/10/17 2002/10/0022

Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich
Norm: PSchOG OÖ 1992 §4 Abs2;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs1;PSchOG OÖ 1992 §52 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/10/0166 E 10. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Regelungen betreffend den gesetzlichen Schulerhalter schließen eine Verpflichtung der zum Schulsprengel gehör... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.10.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2001/12/10 2001/10/0166

1. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 15. September 2000 wurde der beschwerdeführenden Partei vorgeschrieben, für das Jahr 2000 laufende Schulerhaltungsbeiträge in Höhe von S 9,433.985,-- an das Land Oberösterreich als gesetzlichen Schulerhalter der Landes-Sonderschulen zu leisten. Die gegen diesen Bescheid an den Verfassungsgerichtshof erhobene Beschwerde wurde, nachdem dieser deren Behandlung mit Beschluss vom 18. Juni 2001, B 1694/00 u.a., abgelehnt hatt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.12.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/12/10 2001/10/0186

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 20. Juli 2001 wurde der von der beschwerdeführenden Partei an die mitbeteiligte Partei zu entrichtende Schulerhaltungs- bzw. Gastschulbeitrag für das Jahr 1999/2000 mit S 1,077.336,61 festgesetzt. Begründend wurde u. a. ausgeführt, sowohl die Sporthalle in H. als auch die Turnsaalanlage, die der Volks- und Hauptschule in L. zur Verfügung stünden, seien Teile der Pflichtschulliegenschaften der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.12.2001

RS Vwgh 2001/12/10 2001/10/0186

Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich
Norm: PSchOG OÖ 1992 §51 Abs1;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs2;
Rechtssatz: Die Auffassung, dass eine Unterscheidung der Aufwendungen in solche, die auf den Schulbetrieb zurückzuführen seien, und solche, die auf außerschulische Nutzungen zurückzuführen seien, in der Praxis mit einem unv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.2001

RS Vwgh 2001/12/10 2001/10/0166

Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich
Norm: PSchOG OÖ 1992 §4 Abs2;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs1;PSchOG OÖ 1992 §52 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/10/0167
Rechtssatz: Die Regelungen betreffend den gesetzlichen Schulerhalter schließen eine Verpf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.2001

RS Vwgh 2001/12/10 2001/10/0186

Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich
Norm: PSchOG OÖ 1992 §51 Abs1;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs2;
Rechtssatz: Durch schulfremde Nutzungen verursachte Aufwendungen können keinesfalls den im Sinne des § 51 Abs 1 PSchOG OÖ 1992 zur Leistung von Beiträgen zum laufenden Schulerhaltungsaufwand verpflichteten Gemeinden anteils... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2000/10/9 98/10/0338

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck (BH) vom 21. März 1995 wurde dem Einspruch der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Schulerhaltungsbeiträgen für das Jahr 1994 durch die mitbeteiligte Partei insoweit Folge gegeben, als Kreditzinsen in der Höhe von S 57.018,45 nicht in die Schulerhaltungs- und Gastschulrechnung aufzunehmen seien. Die Kopfquote wurde daher mit S 16.440,02 festgesetzt und ausgesprochen, dass die beschwerdeführenden Partei der mitbetei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.10.2000

RS Vwgh 2000/10/9 98/10/0338

Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich
Norm: PSchOG OÖ 1992 §50 Z1;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs1;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs2;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/10/0337 E 9. Oktober 2000
Rechtssatz: Die Kosten all jener Maßnahmen, die erforderlich sind, um das fortwährende Fu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.2000

RS Vwgh 2000/10/9 98/10/0338

Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich
Norm: PSchOG OÖ 1992 §50 Z1;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs1;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs2;PSchOG OÖ 1992 §51 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/10/0337 E 9. Oktober 2000
Rechtssatz: Die Kosten nur solcher Sanierungsmaßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der Fun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.2000

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