Norm: FinStrG §33 Abs1FinStrG §33 Abs2 lita
Rechtssatz: Eine Konsumtion von Verkürzungen der Umsatzsteuervorauszahlungen durch eine denselben Betrag und Steuerzeitraum betreffende Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn Gegenstand der Anklage ausschließlich die Verkürzung der Vorauszahlungen (§ 33 Abs 2 lit a FinStrG), nicht aber die Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer (§ 33 Abs 1 FinStrG) ist. ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 Abs1
Rechtssatz: Die Aufspaltung in zwei Finanzvergehen nach § 33 Abs 1 FinStrG ist verfehlt. Es liegt vielmehr realkonkurrierende Begehung einer strafbaren Handlung derselben Art vor, wenn die Hinterziehung verschiedener aus selbständiger Gewerbetätigkeit resultierender Abgaben in unterschiedlichen Begehungsweisen bewirkt wird. Entscheidungstexte 15 Os 130/96 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 Abs1
Rechtssatz: Auf die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages muß sich der Verkürzungsvorsatz nicht erstrecken (Dorazil/Harbich FinStrG § 33 E 17 c). Entscheidungstexte 15 Os 114/96 Entscheidungstext OGH 01.08.1996 15 Os 114/96 13 Os 47/97 Entscheidungstext OGH 09.07.1997 13 Os 47/97 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: BAO §119BAO §236FinStrG §33 Abs1FinStrG §33 Abs3 litf
Rechtssatz: Ein Nachsichtsantrag gemäß § 236 Abs 1 BAO unter dem Gebot der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Sinne des § 119 BAO und bei Erteilung einer Nachsicht unter vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten steht unter der Sanktion des § 33 Abs 1 FinStrG in Verbindung mit § 33 Abs 3 lit f FinStrG (Stoll BAO S 1362, 2423). Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EStG §2 Abs3FinStrG §33 Abs1
Rechtssatz: Eine bloße (allenfalls deliktisch bewirkte) Kreditaufnahme löst keine Abgabenschuld aus, weil sie keiner der im Gesetz (§ 2 Abs 3 EStG) taxativ aufgezählten Einkunftsarten entspricht. Entscheidungstexte 14 Os 105/95 Entscheidungstext OGH 26.09.1995 14 Os 105/95 European Case Law Ident... mehr lesen...