Norm
FinStrG §33 Abs1Rechtssatz
Eine Konsumtion von Verkürzungen der Umsatzsteuervorauszahlungen durch eine denselben Betrag und Steuerzeitraum betreffende Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn Gegenstand der Anklage ausschließlich die Verkürzung der Vorauszahlungen (§ 33 Abs 2 lit a FinStrG), nicht aber die Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer (§ 33 Abs 1 FinStrG) ist.Eine Konsumtion von Verkürzungen der Umsatzsteuervorauszahlungen durch eine denselben Betrag und Steuerzeitraum betreffende Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn Gegenstand der Anklage ausschließlich die Verkürzung der Vorauszahlungen (Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG), nicht aber die Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer (Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG) ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106288Dokumentnummer
JJR_19961114_OGH0002_0120OS00050_9500000_001