RS OGH 1996/9/5 15Os130/96, 13Os105/08b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.09.1996
beobachten
merken

Norm

FinStrG §33 Abs1

Rechtssatz

Die Aufspaltung in zwei Finanzvergehen nach § 33 Abs 1 FinStrG ist verfehlt. Es liegt vielmehr realkonkurrierende Begehung einer strafbaren Handlung derselben Art vor, wenn die Hinterziehung verschiedener aus selbständiger Gewerbetätigkeit resultierender Abgaben in unterschiedlichen Begehungsweisen bewirkt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104966

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten