Gründe: Mit unangefochten in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Landesgerichts Leoben als Schöffengericht vom 15. Jänner 2008 (ON 48) wurden Evelyn F***** und Ecmel Ö***** - anklagekonform (ON 35) - jeweils mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (A) und nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (B) schuldig erkannt. Mit unangefochten in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Landesgerichts Leoben als Schöffengericht vom 15. Jänner 2008 (ON 48) wurden Evelyn F*****... mehr lesen...
Gründe: Karl G***** wurde des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1 und 13 FinStrG schuldig erkannt. Demnach hat er in Wien vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflichten (I.) vom 31. März 1981 bis in das Jahr 1983 durch die Nichtabgabe von Steuererklärungen bzw durch deren inhaltlich unrichtige Vornahme eine Verkürzung der Einkommensteuer für die Jahre 1979 bis 1982 um insgesamt 1,4... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Pensionist Dr. Alfred M*** des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG. (Punkt A des Urteilssatzes; der im
Spruch: zitierte Abs 3 enthält keine Tatbestände, sondern nur Legaldefinitionen, wann eine solche Abgabenverkürzung nach Abs 1 und 2 bewirkt und damit der jeweilige Tatbestand technisch vollendet ist: LSK. 1984/97, Harbich, MTA.3 § 33 FinStrG. Anm. 5) sowie des Vergehens nach § 24 Abs 1 lit a, b und c D... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13. Mai 1925 geborene Frächter Helmut F*** des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG. schuldig erkannt (irrig auch nach "Abs 3 lit a und b", denn § 33 Abs 3 FinStrG. enthält bloß Legaldefinitionen, die Tatbestände sind in den Absätzen 1, 2 und 4 umschrieben: LSK. 1984/97). Darnach hat er in Bruck an der Mur vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 51-jährige Kaufmann August A 1. des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG (Punkt I/A des Urteilssatzes), 2. des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (Punkt I/B des Urteilssatzes) und 3. des Verbrechens des versuchten schweren Betrugs nach §§ 15, 146, 147 Abs. 3 StGB (Punkt II/ des Urteilssatzes) schuldig erkannt und hiefür nach § 147 Abs. 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §55 FinStrG §222 FinStrG §223 StPO §273 StPO §274 StPO §275 StPO §276 FinStrG Art. 1 § 55 gültig von 01.01.1976 bis 20.08.1996 aufgehoben durch BGBl. Nr. 421/1996 FinStrG Art. 1 § 222 heute FinStrG Art. 1 § 222 gültig ab 01.01.1959 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31. Juli 1938 geborene Weinhauer Gustav A des Vergehens der teils 'bewirkten' (richtig: vollendeten - siehe § 13 Abs 1 FinStrG.), teils versuchten Abgabenhinterziehung nach den §§ 33 Abs 1, Abs 3 lit a, 13 FinStrG. schuldig erkannt, weil er in Gumpoldskirchen vorsätzlich fortgesetzt unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungsund Wahrheitspflichten, nämlich durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen und durch Unterla... mehr lesen...
Norm: BAO §303 Abs1 FinStrG §55 FinStrG §165 FinStrG §222 FinStrG §223 BAO § 303 heute BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §222 FinStrG §223 FinStrG Art. 1 § 222 heute FinStrG Art. 1 § 222 gültig ab 01.01.1959 FinStrG Art. 1 § 223 heute FinStrG Art. 1 § 223 gültig ab 01.01.1959 ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4 FinStrG §165 Abs1 litc FinStrG §222 FinStrG Art. 1 § 19 heute FinStrG Art. 1 § 19 gültig ab 01.08.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 414/1988 FinStrG Art. 1 § 19 gültig von 01.01.1976 bis 31.07.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1975 ... mehr lesen...