Entscheidungen zu § 27 Abs. 1 DSt

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

14 Dokumente

Entscheidungen 1-14 von 14

RS OGH 2014/7/14 24Os4/14i, 25Os1/15g, 25Os2/15d

Norm: DSt §12DSt §27 Abs1DSt §28 Abs1DSt §28 Abs2DSt §41 Abs1DSt §41 Abs2
Rechtssatz: Wie sich aus § 12 zweiter Satz DSt ergibt, kann ein Disziplinarverfahren ? hier: durch die Anordnung einer Untersuchung (§ 27 Abs 1 DSt) ? auch schon vor Fassung eines Einleitungsbeschlusses (§ 28 Abs 1 und 2 DSt) anhängig sein, sodass auch in diesem Stadium entstehende Kosten Gegenstand der Ersatzpflicht sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.2014

RS OGH 1987/11/16 Bkd90/87

Norm: DSt 1872 §27 Abs1
Rechtssatz: Ein wichtiger Grund im Sinne des § 27 Abs 1 DSt ist auch dann gegeben, wenn das Verfahren mit einem bereits delegierten anderen Disziplinarverfahren gegen einen anderen Beschuldigten in derart engem Zusammenhang steht, sodaß es geboten erscheint, den Sachverhalt (hinsichtlich wechselseitiger Beschuldigungen) in einem Verfahren zu klären. Entscheidungstexte B... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.11.1987

RS OGH 1985/8/8 Bkd130/84

Norm: DSt 1872 §27 Abs1
Rechtssatz: Eine Befangenheit des Disziplinarrates ist (nur) anzunehmen, wenn die disziplinär zu ahndende Tat sich gegen den Disziplinarrat selbst richtet oder wenn das Disziplinarverfahren gegen Mitglieder des Disziplinarrates oder des Ausschusses wegen ihrer Amtsführung stattfinden soll. Allein aus dem Umstand, daß es sich bei dem Disziplinarbeschuldigten um den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer handelt (der überdie... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.08.1985

RS OGH 1984/12/10 Bkd33/84

Norm: DSt 1872 §27 Abs1
Rechtssatz: Auf - bereits eingetretene oder drohende - die jeweilige Rechtsanwaltskammer belastende Kostenfolge kann eine Ablehnung der Mitglieder des Disziplinarrates wegen Befangenheit nicht gestützt werden. Entscheidungstexte Bkd 33/84 Entscheidungstext OGH 10.12.1984 Bkd 33/84 European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1984

RS OGH 1982/11/8 Bkd57/82, Bkd64/83, Bkd14/84, Bkd121/84, Bkd30/85, Bkd130/84, Bkd16/86, Bkd77/86, B

Norm: DSt 1872 §27 Abs1DSt 1990 §25 Abs1
Rechtssatz: Delegierungsgrund, wenn der Disziplinarbeschuldigte Organ (hier: Vizepräsident) derselben Rechtsanwaltskammer ist (so schon Bkd 19/77). Entscheidungstexte Bkd 57/82 Entscheidungstext OGH 08.11.1982 Bkd 57/82 Veröff: AnwBl 1984,492 Bkd 64/83 Entscheidungstext OGH 16.01.1984 Bkd 64/83... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1982

RS OGH 1980/5/5 Bkd12/80, Bkd24/81, Bkd44/82, Bkd46/89 (Bkd70/89)

Norm: DSt 1872 §27 Abs1DSt 1872 §29 Abs4
Rechtssatz: Stützt sich ein Ablehnungsantrag und Delegierungsantrag ausschließlich auf die - wenn auch fehlerhafte - Formulierung des Einleitungsbeschlusses, so kann ihm ein Erfolg schon deshalb nicht bescheiden sein, weil ansonsten das Rechtsmittelverbot des § 29 Abs 4, 2.Satz DSt umgangen würde. Entscheidungstexte Bkd 12/80 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.05.1980

RS OGH 1980/4/14 Bkd66/79, Bkd24/81, Bkd66/81, 16Bkd4/05

Norm: DSt 1872 §5 Abs3DSt 1872 §27 Abs1
Rechtssatz: Die dem Kammeranwalt aus einem bestehenden Vertretungsverhältnis erwachsende Verpflichtung kann unter Umständen ein Grund für die Delegierung eines Disziplinarverfahrens an den Disziplinarrat einer anderen Kammer sein. Eine vermeintliche Befangenheit des Kammeranwaltes bildet keinen Delegierungsgrund. Entscheidungstexte Bkd 66/79 Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.04.1980

RS OGH 1977/9/12 Bkd31/77, Bkd24/81, Bkd66/81, Bkd45/82, Bkd59/82, Bkd33/83, 15Bkd1/94

Norm: DSt 1872 §27 Abs1
Rechtssatz: Aus Vorwürfen gegen den Kammeranwalt kann eine Befangenheit des zuständigen Disziplinarrates nicht abgeleitet werden. Entscheidungstexte Bkd 31/77 Entscheidungstext OGH 12.09.1977 Bkd 31/77 Bkd 24/81 Entscheidungstext OGH 29.06.1981 Bkd 24/81 Veröff: AnwBl 1982,572 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1977

RS OGH 1977/9/12 Bkd36/77

Norm: DSt 1872 §27 Abs1
Rechtssatz: Die Notwendigkeit, der Rechtsmeinung der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission zu entsprechen, kann niemals eine Befangenheit des Richters bzw des Senates der Unterinstanz begründen. Entscheidungstexte Bkd 36/77 Entscheidungstext OGH 12.09.1977 Bkd 36/77 European Case Law Identifie... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1977

RS OGH 1977/9/12 Bkd31/77

Norm: DSt 1872 §27 Abs1
Rechtssatz: Es ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Disziplinaruntersuchung, insbesondere wenn mehrere zusammenhängende Disziplinarsachen vorliegen, nach Tunlichkeit durch Verhandlung und Urteile eines Disziplinarrates geführt werden soll. Entscheidungstexte Bkd 31/77 Entscheidungstext OGH 12.09.1977 Bkd 31/77 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1977

RS OGH 1977/9/12 Bkd31/77

Norm: DSt 1872 §27 Abs1
Rechtssatz: Die Tatsache, daß der Beschuldigte gegen den Kammeranwalt seinerseits eine Disziplinaranzeige erstattet hat, die den Disziplinarrat nicht zur Fassung eines Einleitungsbeschlusses veranlaßte, sodaß dieser Einleitungsbeschluß durch die Oberste Berufungskommission gefaßt werden mußte, kann eine Befangenheit des gesamten Disziplinarrates nicht dartun, zumal der beschuldigte Kammeranwalt an dem gegenständlichen Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1977

RS OGH 1977/9/12 Bkd31/77

Norm: DSt 1872 §27 Abs1
Rechtssatz: Auch der Umstand, daß der Beschuldigte wegen einer Anzeige desselben Anzeigers durch den Senat des Disziplinarrates schon einmal eines disziplinären Verhaltens schuldig erkannt wurde, kann eine Befangenheit des Disziplinarrates nicht begründen, soll nicht jedes verurteilende Erkenntnis, das nach Auffassung eines Beschuldigten zu Unrecht ergangen ist, einen Befangenheitsgrund bilden. Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1977

RS OGH 1972/2/7 Bkd39/71, Bkd24/81

Norm: DSt 1872 §27 Abs1
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß der Disziplinarrat einen Einleitungsbeschluß gefaßt hat, kann nicht seine Befangenheit abgeleitet werden. Entscheidungstexte Bkd 39/71 Entscheidungstext OGH 07.02.1972 Bkd 39/71 Bkd 24/81 Entscheidungstext OGH 29.06.1981 Bkd 24/81 Vgl auch; Veröff: AnwBl 1982,572 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.02.1972

RS OGH 1967/9/18 Bkd27/67, Bkd18/73, Bkd44/85, Bkd112/84, Bkd54/85, Bkd92/85, Bkd81/85, Bkd18/86, Bk

Norm: DSt 1872 §27 Abs1
Rechtssatz: Ein wichtiger Grund zur Delegierung im Sinne des § 27 Abs 1 DSt liegt etwa darin, daß alle gegen den Beschuldigten anhängigen Disziplinarsachen in einem Zuge verhandelt und vom dem gleichen Disziplinarsenat erledigt werden. Entscheidungstexte Bkd 27/67 Entscheidungstext OGH 18.09.1967 Bkd 27/67 Veröff: AnwBl 1968,104 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.09.1967

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