RS OGH 1987/11/16 Bkd90/87

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Veröffentlicht am 16.11.1987
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Norm

DSt 1872 §27 Abs1

Rechtssatz

Ein wichtiger Grund im Sinne des § 27 Abs 1 DSt ist auch dann gegeben, wenn das Verfahren mit einem bereits delegierten anderen Disziplinarverfahren gegen einen anderen Beschuldigten in derart engem Zusammenhang steht, sodaß es geboten erscheint, den Sachverhalt (hinsichtlich wechselseitiger Beschuldigungen) in einem Verfahren zu klären.

Entscheidungstexte

  • Bkd 90/87
    Entscheidungstext OGH 16.11.1987 Bkd 90/87

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0055469

Dokumentnummer

JJR_19871116_OGH0002_000BKD00090_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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