Norm: DSt §19 Abs1 Z1 DSt §19 Abs3 Z1 litb DSt §19 Abs4 DSt § 19 heute DSt § 19 gültig ab 01.04.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 DSt § 19 gültig von 01.01.2017 bis 31.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2017 DSt § 19 gültig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nunmehrige Gemeinschuldner war als Rechtsanwalt tätig. Mit Beschluss des Disziplinarrats der zuständigen Rechtsanwaltskammer vom 14. 5. 2001 wurde ihm die weitere Ausübung der Rechtsanwaltschaft vorläufig untersagt und ein mittlerweiliger Stellvertreter bestellt. Diese vorläufige Suspendierung wurde mit Beschluss des Disziplinarrats vom 29. 10. 2002 wieder aufgehoben. Am 31. 10. 2003 eröffnete das Landesgericht Linz den Konkurs über sein Vermögen und bestel... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002 ABGB §1004 DSt §19 Abs3 Z1 litd ABGB § 1002 heute ABGB § 1002 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1004 heute ABGB § 1004 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §16 Abs1 Z3DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litc
Rechtssatz:
Nach Ende des Vollzuges der (befristet) verhängten Disziplinarstrafe der Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft auf die Dauer von höchstens einem Jahr und nach Ende der vorläufigen Maßnahme der vorläufigen Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft kann der Rechtsanwalt nach der „Verbüßung" der Strafe oder Aufhebung der Maßnahme ohne besondere Formalitäten s... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litdMRK Art6 VI1MRK Art6 VI2MRK Art6 Abs1 II1b7.ZPMRK Art4 Z1
Rechtssatz:
Die einstweilige Maßnahme der vorläufigen Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft verstößt schon deshalb nicht gegen ein Doppelbestrafungsverbot, weil das Verfahren über die einstweilige Maßnahme kein Strafverfahren ist.
Entscheidungstexte 14 Bkd 8/02 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19 Abs1DSt 1990 §19 Abs3 litb
Rechtssatz:
Die Entziehung des Vertretungsrechtes vor allen Gerichten oder Verwaltungsbehörden als einstweilige Maßnahme ist angesichts des Gewichtes der Vorwürfe, ihrer Auswirkung für das Ansehen des Rechtsanwaltsstandes im allgemeinen und zum Schutz der rechtssuchenden Bevölkerung unter Einbeziehung der Tatsache der Verurteilung des Disziplinarbeschuldigten in 1. Instanz gerechtfertigt. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litd
Rechtssatz: Der Beruf des Rechtsanwaltes ist insofern "gefahrengeneigt", als er typischerweise mit der Verwaltung fremder Gelder zu tun hat. Ist die Zuverlässigkeit des Disziplinarbeschuldigten in finanziellen Dingen in Frage gestellt, muß die tatsächliche und in Betracht kommende Klientel des Anwaltes vor potentieller Schädigung geschützt werden, was wirksam nur durch die verhägte einstweilige Maßnahme m... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litd
Rechtssatz:
Der Verdacht krimineller Bankrotthandlungen im privaten Bereich läßt keine andere einstweilige Maßnahme als die vorläufige Untersagung der Rechtsanwaltschaft zu.
Entscheidungstexte 14 Bkd 6/97 Entscheidungstext OGH 25.08.1997 14 Bkd 6/97 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19 Abs1 Z1DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litb
Rechtssatz: Der Umstand, dass gegen den Disziplinarbeschuldigten in der rechtskräftigen Anklageschrift in insgesamt drei Fällen der Vorwurf eines Verbrechens und in insgesamt sieben Fällen der Vorwurf eines Vergehens gemacht wird, führt zwangsläufig dazu, dass der Disziplinarbeschuldigte als Anwalt nicht mehr unbefangen vor einem Strafgericht verteidigen kann. Es ist objektiv und subje... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19 Abs1 Z1DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litb
Rechtssatz: Eine abschließende Beurteilung der gegen den Disziplinarbeschuldigten im gerichtlichen Strafverfahren erhobenen Vorwürfe wird im Rahmen dieses Gerichtsverfahrens zu treffen sein. Voraussetzung für eine einstweilige Maßnahme nach § 19 Abs 1 Z 1 DSt ist die Anhängigkeit eines gerichtlichen Strafverfahrens. Sie bringt zumindest die Möglichkeit mit sich, dass der vom Rechtsanw... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19 Abs1DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litd
Rechtssatz: Bei einem Rechtsanwalt, der verdächtig ist, Fremdgelder nicht unverzüglich abgerechnet und überwiesen zu haben, und der sich darüber hinaus einem bis zur Strafverfolgung gediehenen Veruntreuungsverdacht ausgesetzt hat, ist die einstweilige Maßnahme der vorläufigen Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft mit Rücksicht auf die Art und das Gewicht der disziplinären Verfeh... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §17DSt 1990 §19 Abs3 litd StPO §39 ff A StPO §41 Abs2 StPO §281 Abs1 Z1a StPO § 39 heute StPO § 39 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 121/2016 StPO § 39 gültig von 01.09.2011 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2010 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19 Abs3 Z1 litd
Rechtssatz: Es ist keinem Mandanten zumutbar, sich durch einen Anwalt, gegen den ein Strafverfahren anhängig ist, vertreten zu lassen. Entscheidungstexte 5 Bkd 5/91 Entscheidungstext OGH 09.03.1992 5 Bkd 5/91 9 Bkd 1/08 Entscheidungstext OGH 28.08.2008 9 Bkd 1/08 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §19 Abs1 Z1DSt 1990 §19 Abs3 Z1 lita
Rechtssatz:
Bei Gerichtsanhängigkeit eines Strafverfahrens wegen Veruntreuung von Klientengeldern ist die einstweilige Maßnahme der Überwachung der Kanzleiführung gerechtfertigt.
Entscheidungstexte 14 Bkd 3/91 Entscheidungstext OGH 30.09.1991 14 Bkd 3/91 16 Bkd 13/98 ... mehr lesen...