Norm
ABGB §1002Rechtssatz
Die Suspendierung eines Rechtsanwalts für sich allein führt nicht dazu, dass trotz Suspendierung auftragsgemäß erbrachte Rechtsanwaltsleistungen gar nicht oder anders -insbesondere geringer - zu honorieren wären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125167Zuletzt aktualisiert am
07.10.2009