RS OGH 2009/6/30 1Ob220/08x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.2009
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Rechtssatz

Die Suspendierung eines Rechtsanwalts für sich allein führt nicht dazu, dass trotz Suspendierung auftragsgemäß erbrachte Rechtsanwaltsleistungen gar nicht oder anders -insbesondere geringer - zu honorieren wären.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125167

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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