Entscheidungen zu § artikel21 Abs. 1 B-VG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

12 Dokumente

Entscheidungen 1-12 von 12

RS OGH 1998/1/29 8ObA361/97i, 9ObA232/98b

Norm: B-VG Art21 Abs1
Rechtssatz: Nach dem Homogenitätsgebot des Art 21 Abs 1 B-VG ist ein Gesamtgünstigkeitsvergleich anzustellen, bei dem auch eine Gesamtabwägung aller Begünstigungen gegenüber allen Nachteilen erfolgen kann. Das Homogenitätsgebot setzt aber die Wahrnehmung der Gesetzgebungsbefugnis durch das Land voraus, sonst hingegen ist nur ein Vergleich von zusammenhängenden Regelungen vorzunehmen (Gruppenvergleich). ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.1998

RS OGH 1998/1/29 8ObA361/97i

Norm: B-VG Art21 Abs1
Rechtssatz: Die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheiten des Dienstrechtes der Bediensteten der Gemeindeverbände fällt in den Kompetenzbereich der Länder, wobei nicht mehr unterschieden wird, ob die Bediensteten behördliche Aufgaben zu besorgen haben oder nicht. Diese Regelungskompetenz umfaßt die Zuständigkeit der Länder zur Regelung der urlaubsrechtlichen Ansprüche sowie der Ansprüche wegen D... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.1998

RS OGH 1997/10/23 2Ob323/97g

Norm: B-VG Art21 Abs1DO für die Beamten der Bundeshauptstadt Wien 1994 §68 Abs2 Z1
Rechtssatz: Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 68 Abs 2 Z 1 der Dienstordnung 1994 bestehen keine Bedenken. Gemäß Art 21 Abs 1 B-VG obliegt die Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheiten des Dienstrechtes der Bediensteten der Länder den Ländern selbst. Die zitierte Bestimmung enthält auch keine Einschränkung der dem Verletzten obliegenden Schadensminde... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1997

RS OGH 1996/4/24 9ObA2042/96a, 8ObA361/97i, 8ObA66/12g

Norm: B-VG Art21 Abs1Tir GdO §52
Rechtssatz: Von der den Ländern gemäß Art 21 Abs 1 B-VG obliegenden Gesetzgebung in den Angelegenheiten des Dienstrechtes der Bediensteten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände hat Tirol nicht Gebrauch gemacht. Die Rechtsverhältnisse aller Gemeindebediensteten richten sich daher nach § 52 der Tiroler Gemeindeordnung, also nach den Vorschriften des Privatrechts und des Arbeitsrechts. Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1996

RS OGH 1993/3/17 9ObA317/92, 8ObA222/95, 9ObA2042/96a, 9ObA2272/96z, 9ObA232/98b, 8ObA144/00k, 9ObA2

Norm: ABGB §879 Abs1 BIIhB-VG Art21 Abs1B-VG Art21 Abs4
Rechtssatz: Das verfassungsrechtliche Homogenitätsgebot des Art 21 Abs 1 2.Satz B-VG bindet zwar unmittelbar nur den Landesgesetzgeber, es hat aber nach dem Wortlaut des Artikel 21 Abs 1 Satz 2 B-VG den Zweck, die den Bediensteten der Gebietskörperschaften durch Art 21 Abs 4 B-VG verfassungsgesetzlich gewährleistete Möglichkeit zum Wechsel des Dienstgebers nicht durch unterschiedliche Gest... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1993

RS OGH 1992/9/16 9ObA152/92, 9ObA317/92, 9ObA232/98b, 9ObA240/01m

Norm: B-VG Art21 Abs1
Rechtssatz: Der (besondere) Bestandschutz ist ein wesentlicher Teil des Dienstverhältnisses, dem für den einzelnen Bediensteten zumeist eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt. Regelungen in Landesgesetzen, die den Bediensteten in diesem Bereich erheblich schlechterstellen als das Dienstrecht des Bundes, sind geeignet, den Wechsel vom Bundesdienst in den Landesdienst erheblich zu behindern. Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1992

RS OGH 1992/9/16 9ObA152/92, 9ObA80/94, 8ObA204/99d, 9ObA110/10g

Norm: B-VG Art21 Abs1
Rechtssatz: Auch wesentliche Abweichungen des Personalvertretungsrechtes der Länder vom Personalvertretungsrecht des Bundes verstoßen nicht gegen Art 21 Abs 1 B-VG. Entscheidungstexte 9 ObA 152/92 Entscheidungstext OGH 16.09.1992 9 ObA 152/92 9 ObA 80/94 Entscheidungstext OGH 04.05.1994 9 ObA 80/94 Auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1992

RS OGH 1992/9/16 9ObA152/92, 8ObA134/97g, 9ObA232/98b, 9ObA240/01m

Norm: B-VG Art21 Abs1VBG §32
Rechtssatz: Wohl gebietet Art 21 Abs 1 zweiter Satz B-VG nicht, daß der Landesgesetzgeber im Bereich des Dienstrechtes (soweit ihm in diesem Bereich gemäß Art 21 Abs 2 die Kompetenz zukommt) in allen Details den Regelungen des Bundesrechtes zu folgen und diese praktisch nachzuvollziehen hätte. Grundsätze des Bundesrechtes sind jedoch mit dem im Art 21 Abs 1 zweiter Satz festgelegten Ziel zu beachten. Bei der dem § 3... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1992

RS OGH 1992/9/16 9ObA152/92, 9ObA80/94

Norm: B-VG Art21 Abs1Vlbg LandesbedientetenG §132 Abs1
Rechtssatz: Die im Vlbg LandesbedienstetenG getroffene Regelung, die die Zulässigkeit der Kündigung erst nach Ablauf von zwanzig Jahren an das Vorliegen bestimmter
Gründe: bindet, unterscheidet sich vom diesbezüglichen Bundesrecht so gravierend, daß sie geeignet ist, den Wechsel vom Bundesdienst in den Landesdienst wesentlich zu behindern. Sie erscheint mit § 21 Abs 1 2.Satz B-VG daher nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.09.1992

RS OGH 1988/10/24 9ObA518/88, 9ObA517/88, 9ObA507/89-4

Norm: ABGB §5ABGB §867B-VG Art21 Abs1stmk LVBGNov 1984
Rechtssatz: Wird die bisher dem Bund zukommende Kompetenz zur Regelung des Dienstrechtes der nicht mit behördlichen Aufgaben betrauten Landesbediensteten den Ländern übertragen, dann können sich diese Bediensteten ihrem Arbeitgeber gegenüber auf eine nach Inkrafttreten eines die Dienstverhältnisse dieser Bediensteten regelnden Landesgesetzes erfolgte, vom Landesgesetzgeber nicht übernommene... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.10.1988

TE OGH 1986/7/1 14Ob70/86

Begründung: Die Kläger sind ordentliche Professoren und Klinikvorstände der Universität Graz und gleichzeitig Leiter der fachlich entsprechenden Abteilungen des Landeskrankenhauses Graz, dessen Rechtsträger die beklagte Partei ist. Sie stehen in durch Sonderverträge geregelten Dienstverhältnissen zur beklagten Partei, auf die das Steiermärkische Landesvertragsbedienstetengesetz, LGBl 1974/125 anzuwenden ist. Nach diesen Sonderverträgen haben die Kläger neben einem festen Sonderent... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.07.1986

RS OGH 1986/7/1 14Ob70/86

Norm: B-VG Art10 Abs1 Z6B-VG Art10 Abs1 Z16B-VG §21 Abs1
Rechtssatz: Für die gesetzliche Regelung von Vergütungen ärztlicher Mitarbeiter in einem Krankenhaus sind jene Kompetenztatbestände maßgebend, deren Materie einen derartigen Leistungsaustausch umfaßt, besonders die Tatbestände des Zivilrechtswesens (Art 10 Abs 1 Z 6 B-VG) und des Dienstrechts der Bediensteten der Länder (Art 21 Abs 1 B-VG) (VfSlg 7285; VfGH 20.06.1984, G 30 und 31/82, V 2... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.07.1986

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