I. Der Beschwerdeführer hat am 2. August 1950 an das Landesarbeitsamt Wien den Antrag gestellt, gemäße § 73 AVG über seinen am 7. Jänner 1950 an das Arbeitsamt für Angestellte eingebrachten Antrag auf Zuerkennung eines Familienzuschlages und des Mietzinszuschusses für seine Gattin zu entscheiden, weil diese Behörde nicht binnen sechs Monaten ihrer Entscheidungspflicht nachgekommen war. Das Landesarbeitsamt Wien hat hierauf mit Bescheid vom 23. August 1950 ausgesprochen, daß dem Beschw... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art101B-VG Art132B-VG Art18VwGG §41 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2159/50
Rechtssatz: Durchführungserlässe zu einem Gesetz sind als bloße Verwaltungsverordnungen für den Verwaltungsgerichtshof nicht verbindlich. European C... mehr lesen...