RS Vwgh 2001/9/13 2000/12/0060

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.2001
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/02 Gehaltsgesetz
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

B-VG Art18;
GehG 1956 §20 Abs2;
GehG 1956 §92 Abs1;
RGV 1955;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/12/0252 E 24. September 1997 RS 1

Stammrechtssatz

Obwohl § 92 Abs 1 GehG, mit dem die ursprünglich in Form einer Verordnung erlassene Reisegebührenvorschrift, BGBl 1955/133, auf die Stufe eines Bundesgesetzes gehoben wurde, mit BGBl 1993/518 ersatzlos beseitigt worden ist, kann es auch unter Berücksichtigung der laufend in gesetzlicher Form erfolgenden Novellierungen keinen Zweifel daran geben, daß dadurch keine Änderung des Rechtscharakters der Reisegebührenvorschrift als Gesetz eingetreten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000120060.X01

Im RIS seit

29.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten