Entscheidungsgründe: I. Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vbg. erließ mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 23. Juli 1985 gegen AA (den Erstbf.) gemäß §3 Abs1 iVm. §4 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. 75/1954 (FrPG), ein auf fünf Jahre befristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet. Gemäß §3 Abs3 FrPG wurde das Aufenthaltsverbot auf seine Gattin (die Zweitbf.) und seine drei Kinder (die Dritt- bis Fünftbf.) ausgedehnt. Gegen diesen Bescheid wendet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die bf. Gesellschaft hat einen Verlust von 36432912 S aus 1982 anteilig auf ihre Kommanditisten aufgeteilt. Im Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieben stellte das Finanzamt fest, daß diese Verluste aufgrund des §23a EStG nicht ausgleichsfähig seien. Die mit verfassungsrechtlichen Bedenken gegen §23a EStG begründete Berufung der Gesellschaft blieb erfolglos. Die gegen den Berufungsbescheid gerichtete Be... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art140 Abs7B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall Beachte ähnlich B647/85, B653/85 und B849/85 vom selben Tag sowie B865/85
und B866/85, beide vom 3. März 1986, alle Anlaßfälle zu
VfSlg. 10737/1985
Rechtssatz: Art140 Abs7 B-VG; dem hier genannten Anlaßfall im engeren Sinn sind all jene F... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall Beachte Anlaßfall zu VfSlg. 10731/1985; in den Entscheidungsgründen ebenso
Anlaßfälle B189/85, B740/85 vom selben Tag
Rechtssatz: EStG 1972; Rechtsverletzung im Anlaßfall nach Aufhebung des §23a als verfassungswidrig Entscheidungstexte B 709/84 Entscheidun... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- u... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Mit Bescheid vom 10. April 1985 wies die Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro, den mit 28. Dezember 1984 datierten Antrag der Bf. - einer Staatsangehörigen der CSSR - auf Erteilung eines Sichtvermerkes gemäß §25 Abs1 und 3 lite des Paßgesetzes 1969, BGBl. 422 (PaßG), ab. Dieser Bescheid wurde damit begründet, daß der Aufenthalt der Bf. im Bundesgebiet zu einer finanziellen Belastung der Republik Österreich führen würde; sie sei nämlich nicht in ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit der vorliegenden Eingabe führt der Einschreiter Beschwerde gegen die Mitteilung der Finanzprokuratur vom 4. November 1985, daß die vom Einschreiter mit Forderungsschreiben vom 25. Juli 1985 geltend gemachten Ersatzansprüche nach dem Amtshaftungsgesetz vom Bundesminister für Justiz nicht als berechtigt anerkannt werden. Der Einschreiter wertet diese Mitteilung als "Beschluß der Finanzprokuratur und des Bundesministeriums für Justiz". 2. Bei der bekämpften Erled... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Bundespolizeidirektion Wien erließ mit Bescheid vom 16. Juli 1984 gegen die Erstbf. (eine schweizerische Staatsangehörige) gemäß §3 Abs1 und Abs2 lite iVm. §4 Fremdenpolizeigesetz 1954 (FrPG) ein bis 31. Dezember 1989 befristetes Aufenthaltsverbot und dehnte es nach §3 Abs3 FrPG auf ihre mj. Kinder (die Zweit- und Drittbf.) aus. Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien gab der dagegen eingebrachten Berufung mit Bescheid vom 30. April 1985 keine Folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Bf. war in der Zeit von 1947 bis zur Konkurseröffnung über das Vermögen seines Arbeitgebers im Juni 1982 als Angestellter beschäftigt. Mit Antrag vom 3. Oktober 1982 begehrte er insgesamt 4287292 S Insolvenz-Ausfallgeld für ausständige Provisionen, Sonderzahlungen und Abfertigung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landesarbeitsamtes wurde die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld für einen Teil der Abfertigung in Höhe von 1119376 S mit der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- u... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- u... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- u... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher Befehls- u... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Leitsatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem
Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid
einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer
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Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / ZurücknahmeVfGG §19 Abs3 Z3VfGG §86VfGG §88
Rechtssatz: PaßG 1969; VerfGG §§86, 88; Erteilung eines Sichtvermerkes auf neuerlichen Antrag nach Einbringung der Beschwerde gegen Abweisung eines Antrages auf Erteilung eines Sichtvermerkes; keine Klaglosstellung iS des §88 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitFremdenpolizeiG §8VfGG §19 Abs3 Z3VfGG §86VfGG §88
Rechtssatz: VerfGG 1953; Vorwegnahme des bestmöglichen Erfolges der Beschwerde durch neue behördliche Entscheidung; Unwirksamkeit der angefochtenen Erledigung; keine Klaglosstellung iS des §88 - kein Kostenersatz Entscheidungstexte... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall Beachte vgl. Normprüfungsfall VfSlg. 10623/1985
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; einem Anlaßfall gleichzuhaltender Beschwerdefall; Verletzung im Gleichheitsrecht nach Aufhebung des §1 Abs3 Z4 IESG als gleichheitswidrig - Anwendung dieses Gesetzes offenkundig nachteilig ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Bescheid
Rechtssatz: Art144 B-VG; Stellungnahme eines Gendarmeriepostenkommandos zu einem Gesuch um eine gewerberechtliche Bewilligung ist weder ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde noch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbeh... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidAHG §8Verordnung BGBl 45/1949 §2VfGG §19 Abs3 Z2 lita
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; mangelnder Bescheidcharakter einer Mitteilung der Finanzprokuratur über die Nichtanerkennung geltend gemachter Ersatzansprüche nach dem AmtshaftungsG durch den BMJ Entscheidungstexte ... mehr lesen...