Index: L70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §34 Abs1VwRallgWettenG Wr 2016 §23 Abs2 idF 2016/048WettenG Wr 2016 §24 Abs2 idF 2016/048
Rechtssatz: Unter "(sonstige) technische Hilfsmittel" iSd § 23 Abs. 2 bzw. § 24 Abs. 2 Wr WettenG 2016 können nur solche Einrichtungen verstanden werden, ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §25a Abs1VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2016/07/0002 B 31. März 2016 RS 7 Stammrechtssatz Der VwGH kann auch eine (ordentliche) Revision annehmen, die von einer anderen als der in der Zulässigkeitsbegründung des VwG in der Revision angesprochenen, grundsätzlichen Rechtsfrage abhängt (... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde - durch Bestätigung eines entsprechenden Bescheids der belangten Behörde - über den Revisionswerber ein Waffenverbot gemäß § 12 Abs. 1 WaffG verhängt. Die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen. 2 Dem legte das Verwaltungsgericht - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, in der der Revisionswerber, seine Ehefrau und ein weiterer Zeuge vernommen wurden - im Wesentlichen Folgendes zu Grunde: 3 Der Revisionswerber, der sei... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art133 Abs4MRK Art8 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2019/01/0003 E 28. Februar 2019 RS 2 Stammrechtssatz Die durch das BVwG in Form einer Gesamtbetrachtung durchgeführte Interessenabwägung im Sinn des Art. 8 MRK ist nur dann vom VwGH aufzugreifen, wenn das BVwG die vom VwGH aufgestellten Leitlinien bzw. Grundsätze nicht beachtet hat un... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §2 Abs1 Z22AsylG 2005 §34 Abs4AsylG 2005 §34 Abs5B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Mit dem Zulässigkeitsvorbringen, das BVwG habe die Verpflichtung zur gemeinsamen Führung sämtlicher beim BVwG anhängiger Beschwerdeverfahren der Revisionswerber als Familienangehörige (iSd § 2 Ab... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 25. Oktober 2018 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort einen konkret genannten PKW, an welchem für den Revisionswerber erkennbar ein "Radar- oder Laserblocker" der Marke "Stinger" angebracht gewesen sei, gelenkt und dadurch § 98a Abs. 1 KFG verletzt. Die belangte Behörde verhängte gemäß § 134 Abs. 1 KFG eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 2.000,... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Afghanistans, stellte am 9. Oktober 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Zu seinen Fluchtgründen gab er an, er sei illegal im Iran gewesen und habe dort nicht in die Schule gehen sowie keine Arbeit finden können. Nach Afghanistan könne er nicht zurück, weil er das Land nicht kenne. 2 Mit Bescheid vom 24. Juli 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des A... mehr lesen...
1 Mit aktenkundigem Bescheid der belangten Behörde vom 2. Mai 2017 wurde die dem Revisionswerber mit Bescheid vom 14. Jänner 2010 erteilte Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 57a Abs. 2 KFG 1967 widerrufen. Begründet wurde dies zusammengefasst mit zahlreichen Verfehlungen des Revisionswerbers im Rahmen der Begutachtungstätigkeit wie die Ausstellung unrichtiger Gutachten im Zeitraum Juni 2016 bis März 2017, mehrfache Fehleintragungen und wiederholte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4KFG 1967 §98a idF 2017/I/009VwGG §34 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 98a Abs. 1 KFG 1967 ist maßgeblich, dass Geräte oder Gegenstände, welche geeignet sind, technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung (idR Geschwindigkeitsmessgeräte; vgl... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §33 Abs1VwGG §46 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/20/0037 B 10. September 2015 RS 1 Stammrechtssatz Wird vom Revisionswerber keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung geltend gemacht, kommt der Frage, ob dem Antrag des Revisionswerbers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stattzugeben wäre, n... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4KFG 1967 §57a Abs2VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2015/11/0016 B 8. September 2016 RS 4 Stammrechtssatz Bei einer Entscheidung hinsichtlich der Erteilung einer Ermächtigung nach § 57a Abs. 2 KFG 1967 handelt es sich um das Ergebnis einer Beurteilung des Gesamtverhaltens des Betroffe... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein in Pakistan geborener Staatsangehöriger Afghanistans, stellte am 13. April 2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen begründete er im Wesentlichen damit, dass er fürchte, in Afghanistan zu Kampfhandlungen gezwungen zu werden. Zudem drohe ihm Verfolgung aufgrund einer außerehelichen Beziehung. 2 Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21. September 2017 wurde der Antrag des Revisionswerbers vollinhaltlich abgewiesen, kein... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgericht... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Staatsangehöriger Afghanistans, stammt aus Kabul und lebte viele Jahre im Iran. Am 9. September 2015 stellte er gemeinsam mit seinem damals minderjährigen Bruder, seiner volljährigen Schwester und seinen Eltern einen Antrag auf internationalen Schutz, den er im Wesentlichen damit begründete, dass er als Afghane im Iran benachteiligt worden sei und ihm auch die Abschiebung nach Afghanistan gedroht habe. Der Revisionswerber und sein Bruder hätten sich in de... mehr lesen...
1. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht einheitlich beantwortet wird. Gemäß § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisionen... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Staatsangehöriger von Nigeria, gelangte über Niger und Libyen nach Europa und stellte am 1. November 2016 in Österreich den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). Bei seiner Erstbefragung am 2. November 2016 gab er an, über Italien in das Gebiet der Europäischen Union gelangt zu sein. Danach sei er in die Schweiz gereist, wo er sich von Juni 2013 bis Juni 2016 aufgehalten und einen Antrag auf internationa... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) wurde in der Sache (nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung) der Antrag des Revisionswerbers, eines afghanischen Staatsangehörigen, auf internationalen Schutz vollinhaltlich abgewiesen, kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen, festgestellt, dass die Abschiebung des Revisionswerbers nach Afghanistan zulässig sei und eine Frist für die freiw... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte der Anträge und der Revision ist auf den Beschluss vom 27. März 2019, Ra 2019/13/0022-4, Fr 2019/13/0001-3, zu verweisen. Mit diesem Beschluss wurde eine mit "Wien, am 10:30" datierte Eingabe des anwaltlich vertretenen Revisionswerbers, mit der er - soweit zuordenbar - eine außerordentliche Revision gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 6. Dezember 2018 betreffend seine Einkommensteuer für das Jahr 2013 erhob, ohne Durchführung eines Mängelbehebung... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Schon in der abgesonderten Zulässigkeitsbegründung muss die Relevanz der Verfahrensmängel, weshalb also bei Vermeidung des Verfahrensmangels in der Sache ein anderes, für den Revisionswerber günstigeres Ergebnis hätte erzielt werden können, darg... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §48
Rechtssatz: Soweit die Revision zu ihrer Zulässigkeit vorbringt, es fehle Rechtsprechung, ob ein Verstoß des VwG gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz absolut wirke, ist auf die bereits bestehende Rechtsprechung des VwGH hinzuweisen, nach der mit einem beha... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §34 Abs1VwGG §46 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Fr 2019/13/0001
Rechtssatz: Gemäß § 46 Abs. 1 VwGG ist einer Partei auf Antrag die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereign... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist eine Rechtsanwalts-GmbH. 2 Im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung (betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und "Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag", jeweils für die Jahre 2008 bis 2010) wurde ausgeführt, dass die Gesellschafter-Geschäftsführer der Revisionswerberin als Dienstnehmer der Revisionswerberin zu beurteilen seien. Demnach fielen für die Jahre 2008 bis 2010 für deren Bezüge sowie für Bezüge von unbekannten "Aushilfen" Lohnsteuer und D... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Arzt sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Vermietung von mehreren Wohnungen in dem im Eigentum des Revisionswerbers stehenden Gebäude N 21). 2 Im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung (betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 2008 und 2009) vom 20. September 2011 wurde u.a. festgehalten, das Dachgeschoß des Gebäudes N 21 sei im Zuge einer Sanierung (Sockel... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...