Den Beschwerdeführern waren mit Bescheiden des Bürgermeisters von Oggau vom 9. Mai 1967 auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 18. Oktober 1966, LGBl. Nr. 9/1967, der Landesabgabenordnung vom 21. Dezember 1962, LGBl. Nr. 2/1963, und des Gemeinderatsbeschlusses der Gemeinde Oggau vom 23. April 1967, Zl. 12, für ihre Liegenschaften Kanalanschlussgebühren vorgeschrieben worden. Gegen diese Bescheide hatten die Beschwerdeführer Berufung erhoben. Die Berufung wies der Gemeinderat... mehr lesen...