Norm: ASVG §8 Abs1 Z3 litcASVG §175ASVG §333 Abs1ASVG §335 Abs3
Rechtssatz: Steht ein therapeutischer Fehler, der den Unfall verursachte, in ursächlichem Zusammenhang mit einer Maßnahme der Rehabilitation oder Gesundheitsvorsorge in einer Einrichtung iSd § 8 Abs 1 Z 3 lit c ASVG, kann sich der Träger der Einrichtung auf das Dienstgeberhaftungsprivileg berufen. Entscheidungstexte 2 Ob 45/17g ... mehr lesen...
Begründung: 1. Sachverhalt: Die am 22. 11. 1974 geborene Klägerin, eine österreichische Staatsbürgerin, hat am 7. 1. 2006 in Innsbruck ihren Sohn Maximilian Gustav B***** geboren. Sie teilte ihrer in Innsbruck ansässigen Arbeitgeberin, bei der sie zum Geburtszeitpunkt beschäftigt war, mit, dass sie die „volle" gesetzliche Karenzierung ihres Arbeitsverhältnisses bis zum zweiten Geburtstag ihres Sohnes in Anspruch nehmen werde (§ 15 Abs 1 des österreichischen Mutterschutzgesetzes). ... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs1 Z3 litcASVG §35 Abs2 zweiter FallASVG §333ASVG §335 Abs3
Rechtssatz: Da gemäß § 35 Abs 2 zweiter Fall ASVG bei den nach § 8 Abs 1 Z 3 lit c ASVG Teilversicherten der Träger der Einrichtung, in der die Unterbringung erfolgte, als Dienstgeber gilt, kommt diesem konsequenter Weise auch das auf Dienstgeber abgestimmte und gegenüber Versicherten, denen Ansprüche auf Leistungen nach dem ASVG zustehen, zur Anwendung kommende Haftu... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs1 Z3 litcASVG §35 Abs2 zweiter FallASVG §333ASVG §335 Abs3
Rechtssatz: Da gemäß § 35 Abs 2 zweiter Fall ASVG bei den nach § 8 Abs 1 Z 3 lit c ASVG Teilversicherten der Träger der Einrichtung, in der die Unterbringung erfolgte, als Dienstgeber gilt, kommt diesem konsequenter Weise auch das auf Dienstgeber abgestimmte und gegenüber Versicherten, denen Ansprüche auf Leistungen nach dem ASVG zustehen, zur Anwendung kommende Haftu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin absolvierte im Kurzentrum der beklagten Partei einen von der Pensionsversicherungsanstalt bewilligten Kuraufenthalt. Als sie am 21. Tag dieses Aufenthalts in ihrem Zimmer nach einem Duschbad auf den vor der Duschtasse liegenden Duschvorleger trat, kam sie zu Sturz und verletzte sich schwer. Die Klägerin begehrte den Ersatz von Heilungskosten, von Schmerzengeld und die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für die auf Grund des Vorfalls in Zukunft noc... mehr lesen...
Begründung: Der am 12. 4. 1989 geborene Kläger wurde am 9. 5. 2000 im Rahmen des Turnunterrichts beim Fußballspiel von einem durch einen Rasenmäher hochgeschleuderten Stein am linken Auge getroffen. Dabei erlitt er eine durchbohrende Verletzung des Augapfels. Nach Evisceration und Plombenimplantation in der Universitätsaugenklinik erfolgte schließlich eine Augenprothesenanpassung, wobei die erste, zu kleine Prothese durch eine größere, nun sehr streng sitzende ersetzt wurde, die z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung der Vorinstanzen, dass der Unfall des Klägers kein Arbeitsunfall iSd § 175 Abs 1 ASVG sei, weil er beim Lüften nach der Reinigung eines für die künftige Verwendung als Atelier vorgesehenen Raumes am Zweitwohnsitz des Klägers auf dem Lande passierte, ist zutreffend. Obgleich dieser Hinweis auf die Richtigkeit des Urteils und der
Begründung: des Berufungsgerichtes nach § 510 Abs 3 zweite... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs1 Z3ASVG §8 Abs6
Rechtssatz: Schüler, die in einem Lehrverhältnis oder Ausbildungsverhältnis stehen, sind von der Teilversicherung nach § 8 Abs 1 Z 3 lit h ASVG nur deshalb durch § 8 Abs 6 ASVG ausgenommen, weil die im Rahmen des Lehrverhältnisses und Ausbildungsverhältnisses bestehende Vollversicherung auch Unfälle auf dem Weg zur beziehungsweise von der Berufsschule deckt. Damit soll eine echte Doppelversicherung vermieden we... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Pflichtschullehrerin und hatte vom Februar 1991 bis Juni 1993 an der Pädagogischen Akademie den Studienzweig "Lehramt für Volksschule" inskribiert. Am 19. Februar 1992 gegen 8.40 Uhr kam sie nach dem Besuch einer Lehrveranstaltung im Pädagogischen Institut des Bundes in Salzburg, Erzabt Klotz-Straße 11, vor dem Gebäude zu Sturz und brach sich den rechten Knöchel. Mit Schreiben vom 24. März 1992 an das Pädagogische Institut kündigte der Kla... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs1 Z3ASVG §8 Abs6
Rechtssatz: Schüler, die in einem Lehrverhältnis oder Ausbildungsverhältnis stehen, sind von der Teilversicherung nach § 8 Abs 1 Z 3 lit h ASVG nur deshalb durch § 8 Abs 6 ASVG ausgenommen, weil die im Rahmen des Lehrverhältnisses und Ausbildungsverhältnisses bestehende Vollversicherung auch Unfälle auf dem Weg zur beziehungsweise von der Berufsschule deckt. Damit soll eine echte Doppelversicherung vermieden we... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs1 Z3 litc
Rechtssatz: Das Versicherungsbedürfnis wird durch die Maßnahmen medizinischer Rehabilitation oder der Gesundheitsvorsorge begründet, denen der Versicherte in der Anstalt unterzogen wird. Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich nur auf Ausübungshandlungen des Versicherten, die mit der geschützten Tätigkeit im zeitlichen, örtlichen und ursächlichen Zusammenhang stehen. Spaziergänge außerhalb der therapeutisch angeo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 10. 1929 geborene Kläger war am Unfallstag (9. 10. 1997) als hauptberuflicher Betriebsführer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gemäß § 3 Abs 1 Z 1 iVm § 2 Abs 1 Z 1 BSVG bei der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern in der Unfallversicherung pflichtversichert. Der am 4. 10. 1929 geborene Kläger war am Unfallstag (9. 10. 1997) als hauptberuflicher Betriebsführer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gemäß Paragraph... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs1 Z3 litc
Rechtssatz: Das Versicherungsbedürfnis wird durch die Maßnahmen medizinischer Rehabilitation oder der Gesundheitsvorsorge begründet, denen der Versicherte in der Anstalt unterzogen wird. Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich nur auf Ausübungshandlungen des Versicherten, die mit der geschützten Tätigkeit im zeitlichen, örtlichen und ursächlichen Zusammenhang stehen. Spaziergänge außerhalb der therapeutisch angeo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Franz R*****, der Ehemann der Erstklägerin und Vater des Zweitklägers, verstarb am 31. 3. 1999 an den Folgen eines Unfalls. Er hatte bis zu diesem Zeitpunkt als selbständig Erwerbstätiger eine Bau- und Möbeltischlerei samt Möbelhandlung betrieben. Am Unfallstag begab er sich gegen 20 Uhr in ein Cafe, weil ihm der Betreiber dieses Lokals bereits Anfang 1998 unverbindlich einen Auftrag über einen Türeinbau in Aussicht gestellt hatte, den er nunmehr besprechen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß es genügt, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Den Revisionsausführungen ist folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß es genügt, auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO). Den Revisionsausführungen ist folgendes e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 1. 7. 1941 geborene Kläger ist Vollerwerbslandwirt. Zu seinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehört ua die Parzelle 1115/1 KG K*****. Über deren Grenzverlauf mit der Nachbarparzelle 1115/2 KG K***** bestanden bis zu einem vor dem Bezirksgericht Waidhofen am 17. 5. 1995 abgeschlossenen gerichtlichen Vergleich jahrelange Grenz- und Eigentumsstreitigkeiten zwischen dem Kläger und seiner Nachbarfamilie H*****. Am 14. 12. 1994 - also noch vor di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war am 27.4.1995 auf Grund mehrerer Gewerbeberechtigungen, insbesondere betreffend den Handel mit Automaten, nach dem GSVG pflichtversichert. Zur Ausübung dieses Gewerbes war er u.a. geschäftsführender Gesellschafter der Firma Freizeittechnik U***** GesmbH, welche sich mit der Vermietung von Automaten in Österreich samt Kundendienst befaßt. Bereits 1990 hatte der Kläger in Ungarn ein später verkauftes Unternehmen gegründet, welches er jedoch neben... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs1 Z3 litaASVG §175 Abs1
Rechtssatz: Der im § 175 Abs 1 ASVG geforderte Gesamtzusammenhang im Zusammenhang mit einer selbständigen Erwerbstätigkeit liegt bereits dann vor, wenn sie zumindest nebenher auch zur mittelbaren Förderung des eigenen Betriebes (im weitesten Sinne) vorgenommen wurde, also für diesen ansehensmäßig und damit wirtschaftlich jedenfalls förderlich war, ohne daß (zusätzlich) ein objektiver geldwerter Nutzen fü... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs1 Z3 litaASVG §175 Abs1
Rechtssatz: Der im § 175 Abs 1 ASVG geforderte Gesamtzusammenhang im Zusammenhang mit einer selbständigen Erwerbstätigkeit liegt bereits dann vor, wenn sie zumindest nebenher auch zur mittelbaren Förderung des eigenen Betriebes (im weitesten Sinne) vorgenommen wurde, also für diesen ansehensmäßig und damit wirtschaftlich jedenfalls förderlich war, ohne daß (zusätzlich) ein objektiver geldwerter Nutzen fü... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs1 Z3 lith
Rechtssatz: Daß ua nach § 8 Abs 1 Z 3 lit h ASVG in der Unfallversicherung teilversicherte Schüler in mehrfacher Hinsicht anders behandelt werden als zB vollversicherte Dienstnehmer, ist ua dadurch begründet, daß es sich bei Schülern um noch nicht in das Erwerbsleben eingeordnete Personen handelt, die für ihren Unfallversicherungsschutz auch noch keine Beiträge leisten müssen. Und da tatsächlichen Unterschiede lassen ... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs1 Z3 lithASVG §203 Abs2ASVG §212 Abs3ASVG §213a Abs1
Rechtssatz: Beträge bei einem gemäß § 8 Abs 1 Z 3 lit h ASVG in der Unfallversicherung teilversicherten Schüler die Minderung der Erwerbsfähigkeit lediglich vierzig von Hundert, so hat er wegen der Folgen seines Arbeitsunfalls (Schulunfalls) zwar einen Anspruch auf Versehrtengeld nach § 212 Abs 3 ASVG, aber keinen Anspruch auf Versehrtenrente nach § 203 Abs 1 ASVG, so daß er ... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs1 Z3 lith
Rechtssatz: Daß ua nach § 8 Abs 1 Z 3 lit h ASVG in der Unfallversicherung teilversicherte Schüler in mehrfacher Hinsicht anders behandelt werden als zB vollversicherte Dienstnehmer, ist ua dadurch begründet, daß es sich bei Schülern um noch nicht in das Erwerbsleben eingeordnete Personen handelt, die für ihren Unfallversicherungsschutz auch noch keine Beiträge leisten müssen. Und da tatsächlichen Unterschiede lassen ... mehr lesen...
Norm: ASVG §8 Abs1 Z3 lithASVG §203 Abs2ASVG §212 Abs3ASVG §213a Abs1
Rechtssatz: Beträge bei einem gemäß § 8 Abs 1 Z 3 lit h ASVG in der Unfallversicherung teilversicherten Schüler die Minderung der Erwerbsfähigkeit lediglich vierzig von Hundert, so hat er wegen der Folgen seines Arbeitsunfalls (Schulunfalls) zwar einen Anspruch auf Versehrtengeld nach § 212 Abs 3 ASVG, aber keinen Anspruch auf Versehrtenrente nach § 203 Abs 1 ASVG, so daß er ... mehr lesen...