Norm
ASVG §8 Abs1 Z3 litcRechtssatz
Steht ein therapeutischer Fehler, der den Unfall verursachte, in ursächlichem Zusammenhang mit einer Maßnahme der Rehabilitation oder Gesundheitsvorsorge in einer Einrichtung iSd § 8 Abs 1 Z 3 lit c ASVG, kann sich der Träger der Einrichtung auf das Dienstgeberhaftungsprivileg berufen.Steht ein therapeutischer Fehler, der den Unfall verursachte, in ursächlichem Zusammenhang mit einer Maßnahme der Rehabilitation oder Gesundheitsvorsorge in einer Einrichtung iSd Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 3, Litera c, ASVG, kann sich der Träger der Einrichtung auf das Dienstgeberhaftungsprivileg berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131833Im RIS seit
23.01.2018Zuletzt aktualisiert am
02.09.2020