Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG;GSPVG §2 Abs1;GSPVG §3 Abs1;GSPVG;
Rechtssatz:
Sowohl die Versicherungspflicht als auch die Ausnahme von der Versicherungspflicht nach dem GSPVG tritt mangels einer anderen Regelung kraft Gesetzes ein und kann daher durch Vereinbarungen, welcher Art immer, nicht beeinflußt werden. Einer Beitragsvorschreibung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;VwRallg; Beachte y26414;
y26481
Rechtssatz:
Auf die Absicht des Gesetzgebers kann nur dann zurückgegriffen werden, wenn die wortgetreue Auslegung zu überspitzten Ergebnissen führen würde. * E 16.1.1963, 1493/62 #1 VwSlg 5944 A/1963
Schlagworte Auslegung Anwendung der Ausleg... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §35 Abs1; ASVG §51; ASVG §53; ASVG § 35 heute ASVG § 35 gültig ab 10.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2019 ASVG § 35 gültig von 01.01.2016 bis 09.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2015 ... mehr lesen...
SACHVERHALT: Dem Beschwerdeführer Dr. EM war vom Bundesministerium für Unterricht ein besonderer Lehrauftrag für das Fach "Kirchenrecht II (System)" an der Universität Wien und ein besonderer Lehrauftrag für das Fach "Allgemeine Rechtslehre" an der Hochschule für Bodenkultur erteilt worden. In diesen Beschäftigungen ist er mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte vom 21.März 1956 vom Wirksamkeitsbeginne des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes angef... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;
Rechtssatz: Die Begriffe des Dienstgebers und des Dienstnehmers im Sinne des ASVG gelten für jeden Lebensbereich, in dem entgeltliche Dienste in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit geleistet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1957:1956001836.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;
Rechtssatz: Das Sozialversicherungsrecht bezweckt den Schutz des Dienstnehmers vor den mit seiner eigenartigen Stellung verbundenen Gefahren. Es hat den Regelfall eines Dienstnehmers im Auge, dem weder Erwerbsquellen anderer Art noch Vermögensverhältnisse von besonderer Bedeutung zugute kommen und der gekennzeichnet ist durch den vom Gebote der Le... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;
Rechtssatz: Als Betrieb im Sinne des ASVG ist jeder Lebensbereich zu verstehen, in dem üblicherweise Dienstnehmer beschäftigt werden, so insbesondere auch der Haushalt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1957:1956001836.X13 Im RIS seit 16.08.2001 Zuletzt ... mehr lesen...