RS Vwgh 1957/12/4 1836/56

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Veröffentlicht am 04.12.1957
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG;

Rechtssatz

Die Begriffe des Dienstgebers und des Dienstnehmers im Sinne des ASVG gelten für jeden Lebensbereich, in dem entgeltliche Dienste in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit geleistet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1956001836.X02

Im RIS seit

16.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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