RS Vwgh 1957/12/4 1836/56

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Veröffentlicht am 04.12.1957
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG;

Rechtssatz

Das Sozialversicherungsrecht bezweckt den Schutz des Dienstnehmers vor den mit seiner eigenartigen Stellung verbundenen Gefahren. Es hat den Regelfall eines Dienstnehmers im Auge, dem weder Erwerbsquellen anderer Art noch Vermögensverhältnisse von besonderer Bedeutung zugute kommen und der gekennzeichnet ist durch den vom Gebote der Lebenserfordernisse diktierten Erwerb.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1956001836.X12

Im RIS seit

16.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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